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Bürgergeld: Arbeitslose Mutter erhält kein Geld vom Ex! Arbeitsamt schockiert sie – „Richtig beschissen!“

Bürgergeld: Die arbeitslose Mutter Ruth hat vom Ex keinen Unterhalt für ihre Kinder bekommen. Beim Arbeitsamt folgt der nächste Schock.

Bürgergeld: Eine arbeitslose Mutter wartet auf den Unterhalt ihres Ex-Mannes. Ihr platzt der Kragen (Symbolbild).
u00a9 imago images/Fotostand

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Das Bürgergeld ersetzt in Januar 2023 das bisherige "Hartz IV"-System in Deutschland. Wir verraten dir alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

Der arbeitslosen Zweifachmutter Ruth stehen harte Zeiten bevor. Die Hartz-4-Empfängerin (mittlerweile heißt es Bürgergeld) ist in der RTL2-Doku „Hartz und herzlich“ mit den Nerven am Ende. Die 41-Jährige ist alleinerziehend, bekommt 388 Euro Kindergeld im Monat. Zusätzlich zahlt ihr Ex-Mann 770 Euro Unterhalt für die Kinder. Eigentlich. Denn die Arbeitslose hat diesen Monat noch nichts vom Geld gesehen.

Verzweifelt, wie die gelernte Hauswirtschafterin aus Salzgitter deshalb ist, geht sie zum Arbeitsamt. Doch der Besuch entpuppt sich für die Hartz-4-Empfängerin als Reinfall.

Bürgergeld: Arbeitslose Mutter erhält kein Geld vom Ex

In der Folge am Montag (18. November), die bereits im Jahr 2018 erstmals bei RTL2 ausgestrahlt wurde, fehlt es der Arbeitslosen vorne und hinten an Geld. Nachdem ihr Ex erneut kein Geld überwiesen hatte, will Ruth nun zum Arbeitsamt, „in der Hoffnung, dass die mir jetzt weiterhelfen können, ansonsten bleibe ich den ganzen Monat mittellos.“

Denn das Jugendamt, das den Unterhalt eintreiben soll, gab ihr zuvor zu verstehen, dass sie am 16. Zahltag hätten, Ruth aber nicht unbedingt mit dem 16. rechnen bräuchte. Kurzum: Eine Geldgarantie gibt es nicht. Das Problem: Das Jobcenter und das Jugendamt schieben sich gegenseitig die Schuld zu.

Nach dem Besuch beim Arbeitsamt erklärt Ruth, dass sich kein Sachbearbeiter für ihr Problem verantwortlich fühle. Eine Entschädigung für den fehlenden Unterhalt hat die Mutter nicht bekommen, dafür vier Lebensmittelgutscheine für je 28 Euro. Ruth fühlt sich vom Arbeitsamt abgefertigt „mit der Aussage, ich sollte doch am Monatsende die Kontoauszüge einreichen, ob das Jugendamt gezahlt hat oder nicht.“ Ist dem nicht so, kann es sein, dass rückwirkend vom Arbeitsamt was gezahlt wird.

„Jetzt wurde noch ein Schriftstück fertig gemacht, dass ab nächsten Monat die Miete nicht mehr an den Vermieter geht, sondern an mich persönlich. Und ich jetzt auch noch verantwortlich bin, dass die Miete an meinen Vermieter geht“, erzählt die Arbeitslose bei „Hartz und herzlich“ weiter und ist sichtlich erbost: „Ich bin genauso in den Arsch gekniffen wie vorher. Beschissen fühle ich mich. Aber richtig beschissen!“


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Die ganze Folge von „Hartz und herzlich“ kannst du noch in der Mediathek bei RTL+ sehen. Eine weitere Folge kommt ansonsten am Dienstag um 16.05 Uhr bei RTL2.