Bittere Nachrichten für Alfons Schuhbeck. Der Starkoch muss ins Gefängnis. Er war der Liebling der Stars, ein gern gesehener Gast in etlichen TV-Sendungen. Doch nun ist das Leben, wie Alfons Schuhbeck es bislang kannte, erst einmal vorbei.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision, die der 74-Jährige gegen das Urteil aus dem Oktober vergangenen Jahres eingelegt hatte, abgewiesen. Damals war Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung von etwa 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnisstrafe verurteilt worden. Aufgrund der Revision war Schuhbeck bislang auf freiem Fuß, nun ist klar, dem Starkoch wird das Gefängnis nicht erspart bleiben.
Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis
Gegenüber der „Bild“ erklärt Schuhbecks Anwalt Prof. Dr. Ali B. Norouzi: „Herr Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen.“
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Trotz der Verurteilung hat der Starkoch bislang noch ganz normal gearbeitet. Unter anderem gab er Kochkurse in München, belieferte den FC Bayern München mit Essen und war in seinem Gewürzladen tätig.
Muss Schuhbeck in den selben Knast wie Hoeneß und Hitler?
Das dürfte nun ein Ende haben. Wann genau Alfons Schuhbeck seine Haftstrafe antreten muss, ist bislang noch nicht klar. „Der Haftantritt droht erst, wenn eine andere Kammer des Landgerichts München I rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden hat“, so sein Anwalt.
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Wie die „Bild“ weiter berichtet, müsste Schuhbeck in die Justizvollzugsanstalt Landsberg. Dort saßen vor ihm bereits Straftäter wie Adolf Hitler oder Uli Hoeneß.