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Peta reicht Klage für einen Affen und sein Selfie ein

Peta reicht Klage für einen Affen und sein Selfie ein

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Wenn ein Affe ein Foto von sich selbst schießt, hat dann auch der Affe die Urherberrechte? Foto: dpa
Das Selfie des Affen Naruto ging um die Welt. Nun zieht die Tierschutzorganisation Peta vor Gericht und fordert die Bildrechte für den Primaten ein.

San Francisco. 

Mit seinem freundlichen Lächeln und dem klaren Blick in die Kamera wurde der Affe Naruto 2011 berühmt. Das besondere an den Fotos: Der Makake drückte damals selbst auf den Auslöser und schoss somit das erste Selfie eines Affen. Die Kamera stellte der britische Fotograf David Slater auf und veröffentlichte die Aufnahmen später in einem eigenen Bildband. Die Einnahmen dafür gingen an den Menschen.

Copyright ist nicht nur dem Menschen vorbehalten

Das kritisiert die Tierschutzorganisation Peta scharf und zieht nun gegen den Fotografen vor das Bundesbezirksgericht in San Franciso. In einer gemeinsamen Klage der Organisation mit Antje Engelhardt vom Deutschen Primatenzentrum heißt es, der Affe müsse zum „Urheber und Eigentümer seines Fotos“ erklärt werden. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete einem Tier nicht das Copyright, „und da Naruto das Foto gemacht hat, gehört ihm das Copyright, wie es jedem Menschen gehören würde“. Bei einem Erfolg wäre es das erste Mal, dass ein Tier zum Besitzer erklärt würde.

Der Fotograf hingegen ist der Meinung, dass er der Urheber der Fotos sei, da er die Kamera auf der indonesischen Insel Sulawesi aufgestellt habe und der Affe in einem Moment, in dem Slater nicht anwesend war, die Fotos geschossen habe. Schon vor einigen Jahren hatte der Brite versucht, weitere Einnahmen durch die Fotos zu erzielen. Diese waren nämlich bei der Bildersammlung „Wikimedia Commons“ aufgetaucht, deren Inhalte zu bestimmten Zwecken frei verwendet werden würden. Slater forderte, die Fotos von der Seite zu entfernen, was die Betreiber aber nicht taten. Daraufhin schaltete sich die US-Copyright-Behörde ein und erklärte: Bei Affen-Selfies gebe es kein Copy-Right. In Großbritannien hingegen wurde der Fotograf als Urheber anerkannt.

Fotograf für den Tierschutz aktiv

Gegenüber dem britischen „Guardian“ sagte David Slater, die aktuelle Klage von Peta habe ihn „sehr traurig gestimmt“. Er habe im vergangenen Jahr Kopien der Fotos angeboten und 1,70 Dollar jeder Bestellung an ein Affenprojekt in Sulawesi gespendet. Der Tierschutz sei für ihn sehr wichtig. Gleichzeitig macht David Slater keinen Hehl daraus, mit den Fotos Geld verdienen zu wollen. Seine Tochter solle stolz auf ihn sein und eines Tages die Bildrechte erben, betonte er. „Ich habe sonst nicht viel, was ich ihr bieten kann.“