Neuer Bußgeldkatalog – Was passiert jetzt mit alten Punkten?
Ab 1. Mai gilt der neue Bußgeldkatalog, die Flensburger Verkehrssünderkartei wird umgebaut. Viele Verstöße am Steuer werden spürbar teurer. In manchen Fällen ist der Führerschein schneller weg. Was wie viele Punkte gibt, wie hoch die Strafen sind und was Autofahrer bei der Umstellung wissen sollten.
Essen.
Am 1. Mai tritt die Reform von Bußgeldkatalog und Punktsystem im Verkehrszentralregister in Flensburg in Kraft. Sie umfasst eine Erhöhung von Bußgeldern für etwa 40 Delikte (Auswahl siehe Grafik), aber auch eine neue Regelung bei der Vergabe von Punkten.
Laut Kraftfahrtbundesamt soll das neue System gerechter, durchschaubarer und abschreckender für Wiederholungstäter sein. Wir erklären, was sich ändert.
Was wird künftig im Zentralregister eingetragen?
Nicht für jeden Fehler gibt es Punkte: Verwarnungen bis 55 Euro bleiben künftig unberücksichtigt, so der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC). Ab Mai gibt es zudem nur noch Punkte, wenn die Verstöße die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Das gilt gleichermaßen für Ordnungswidrigkeiten wie für Straftaten. Sicherheitsrelevante Verstöße wie auch Straftaten sind in der sogenannten Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genannt.
Nicht mehr dazu gehören die verbotene Einfahrt in Umweltzonen, Verstöße gegen Kennzeichenvorschriften, Beleidigungen oder Urkundenfälschungen im Straßenverkehr. Punkte für nicht sicherheitsrelevante Vergehen werden am 1. Mai gestrichen. Laut dem Verband für bürgernahe Verkehrspolitik (VFBV) ist davon auszugehen, dass die Anzahl der in Flensburg registrierten Fahrer am 1. Mai von etwa 9 auf 8 Millionen sinken wird.
Wie viele Punkte gibt es künftig für welches Vergehen?
Für schwere Verstöße gibt es ab Mai 1 Punkt (bisher 1 bis 4), für sehr schwere mit Regelfahrverbot sowie für Straftaten 2 Punkte (bisher 3 bis 4) und für schwere Straftaten mit Führerscheinentzug 3 Punkte (bisher 5 bis 7 Punkte plus Fahrverbot). Nach der alten Regel mussten Fahrer bei Erreichen von 18 Punkten ihren Führerschein abgeben, im vergangenen Jahr waren das laut VFBV etwa 5000. Nach dem neuen Punktsystem ist der Führerschein bei Erreichen von 8 Punkten weg.
Welche Konsequenzen greifen bei welchem Punktestand?
Bei 1 bis 3 Punkten gibt es Angaben des ADAC zufolge lediglich eine Vormerkung, bei 4 und 5 Punkten eine Ermahnung. Der Fahrer wird darauf hingewiesen, dass er durch die freiwillige Teilnahme an einem Seminar (nur einmal innerhalb von fünf Jahren, Kosten etwa 400 Euro, 2 x 90 Minuten Verkehrspädagogik, 2 x 75 Minuten Verkehrspsychologie) einen Punkt abbauen kann. Bei 6 und 7 Punkten gibt es eine schriftliche Verwarnung (Gebühr für Ermahnung und Verwarnung: 25 Euro plus 3,50 Euro für Auslagen). Die Chance zum Punktabbau erlischt bei 6 Punkten.
So erhalten Sie Auskunft über Ihre Punkte
„Da vom Punktestand vieles abhängt, sollte jeder einen Überblick über mögliche Einträge haben“, empfiehlt der ADAC. Jeder Autofahrer habe deshalb die Möglichkeit, sein Punktekonto in Flensburg kostenlos abzufragen. Die Antwort kommt innerhalb weniger Tage per Post.
Der formlose Antrag muss schriftlich gestellt werden (An: Kraftfahrt-Bundesamt; Verkehrszentralregister; 24932 Flensburg). Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Vorname, Familienname, Anschrift, Geburtsort, Geburtsname. Der Identitätsnachweis erfolgt durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder Kopie des Personalausweises oder Passes. Die Online-Auskunft (nur mit dem neuen Personalausweis mit Onlinefunktion) gibt es hier.
Erreicht ein Fahrer 8 Punkte, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Frühestens nach sechs Monaten kann er diese zurückbekommen. Dazu braucht er ein positives Urteil bei der medizinisch, psychologischen Untersuchung (MPU). Die MPU ist laut VFBV ein einmaliger Termin und dauert 1,5 bis 2 Stunden. Die Kosten berechneten sich nach dem Grund für die MPU-Pflicht: „Wenn die Punktegrenze überschritten worden ist, kostet die MPU 357 Euro. Hinzu kommen weitere Gebühren in Höhe von 233 Euro für den Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins“, sagt VFBV-Vorsitzender und Verkehrsrechtsexperte Mathias Voigt.
Was passiert mit alten Punkten?
Alte Delikte, die nach neuem Recht nicht mehr ins Register eingetragen werden, werden am 1. Mai gelöscht. Die Punkte für Delikte, die auch nach der Reform erhalten bleiben, werden umgerechnet: 1 bis 3 alte Punkte = 1 neuer Punkt; 4 bis 5 = 2; 6 bis 7 = 3; 8 bis 10 = 4; 11 bis 13=5; 14 bis 15 = 6; 16 bis 17 = 7; 18 und mehr = 8.
Wann werden Punkte gestrichen?
Bisher gilt laut ADAC: Die Punkte für sämtliche Ordnungswidrigkeiten werden nach zwei Jahren, Punkte für Straftaten nach fünf bis zehn Jahren getilgt – aber nur, wenn in der Zwischenzeit keine neuen Verstöße hinzugekommen sind. Ab Mai werden Punkte automatisch gelöscht: die für Ordnungswidrigkeiten nach zweieinhalb Jahren, die für schwere Ordnungswidrigkeiten samt Regelfahrverbot nach fünf, für Straftaten ohne Führerscheinentzug ebenfalls nach fünf Jahren, für Straftaten mit Führerscheinentzug nach zehn.
Was bedeutet die Reform für den Verbraucher?
Für Mathias Voigt und den VFBV „wird die Reform für Millionen von Autofahrern spürbare Konsequenzen haben“. Zwei verhältnismäßig leichte Verstöße wie Telefonieren am Steuer und eine Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h ergäben nach altem wie neuem System zwei Punkte.
Wussten Sie schon, dass …
. . . von den etwa 9 Millionen Personen, die mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg verzeichnet sind, über 75 Prozent Männer sind?
. . . etwa 6,5 Millionen der eingetragenen Personen mit einem Punkt bis sieben Punkten belastet sind?
. . . etwa 470 000 Personen acht bis 17 Punkte haben, der Frauenanteil davon aber nur zehn Prozent beträgt?
. . . Fahrer bis einschließlich 44 Jahre den Personenbestand im Register dominieren?
. . . die Hitliste der Einträge Männer dominieren, die zu schnell gefahren sind (etwa 4 Millionen oder 57 Prozent)?
. . . 1,2 Millionen Männer, aber nur 170. 000 Frauen registriert sind, weil sie mit Alkohol am Steuer erwischt wurden?
„Im alten System entsprechen die Verstöße elf Prozent der möglichen Punkte, im neuen bereits 25“, so Voigt. Der Führerscheinverlust drohe deutlich früher. Laut VFBV könnte die Zahl der eingezogenen Führerscheine wegen Überschreitung der Punktgrenze um etwa 500 pro Jahr ansteigen.
Der ADAC teilt diese Einschätzung nur in Teilen: „Die Reform ist eine Verschärfung. Autofahrer dürfen sich nicht mehr so viel zuschulden kommen lassen wie früher. Das betrifft aber nicht unbedingt die normalen Autofahrer, sondern vor allem die, die oft und wegen schwerer Verstöße auffallen“, sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe. Und: Etwa 4000 Menschen hätten pro Jahr ihren Führerschein abgeben müssen, weil sie nicht an jenem Seminar teilgenommen haben, das ab 14 Punkten Pflicht war.
Weil das neue System für eine Testphase von fünf Jahren keine Pflichtseminare für Punktsammler vorsehe, fielen diese Führerscheinentzüge weg. Schäpe: „Das neue System ist besser als das alte, man hätte es aber für den Verbraucher noch verständlicher machen können.“