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Netto feuert fluchende Kassiererin – Kündigung unwirksam

Netto feuert fluchende Kassiererin – Kündigung unwirksam

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In Oberdahlhausen eröffnet ein neuer Netto. Foto: Archiv Gero Helm
Netto darf eine Kassiererin aus Paderborn nicht kündigen, die an der Kasse gegessen und geflucht haben soll. Ein Kunde hatte sich beschwert.

Paderborn. 

Eine Kassiererin aus Paderborn darf trotz einer fristlosen Kündigung weiter beim Discounter Netto arbeiten. Das hat das Arbeitsgericht Paderborn entschieden. Der Frau war gekündigt worden, weil sie angeblich während des Kassierens gegessen hatte und ihr dabei etwas aus dem Mund gefallen war, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zudem habe sie über ihren Arbeitgeber geflucht.

Ein Kunde soll sich geekelt und bei Netto beschwert haben. Das Gericht gab der Klage der Kassiererin gegen die Kündigung Recht. Sie sei unwirksam, weil der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört worden sei, sagte der Sprecher am Montag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zunächst am Montag darüber berichtet. (dpa)