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Mörder der kleinen Vanessa muss in Sicherungsverwahrung

Mörder der kleinen Vanessa muss in Sicherungsverwahrung

Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa bleibt weiter weggesperrt. Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg ordnete am Donnerstag nach monatelangen Verhandlungen die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Michael W. an. Damit gab das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt.

Augsburg (dapd-bay). Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa bleibt weiter weggesperrt. Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg ordnete am Donnerstag nach monatelangen Verhandlungen die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Michael W. an. Damit gab das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt.

Der heute 30-Jährige hatte im Februar 2002 die ihm unbekannte zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer in Gersthofen bei Augsburg mit 21 Messerstichen brutal getötet. Dabei hatte sich der damals 19-Jährige mit einer Maske als „Tod“ verkleidet. Inzwischen hat er die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren abgesessen.

Der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch erklärte bei der Urteilsbegründung, das Gericht sehe bei W. eine hochgradige Gefahr neuer schwerer Gewalttaten. Der Mann leide unter einer Persönlichkeitsstörung und habe weiter Gewaltfantasien. Hoesch verwies auch darauf, dass das Mordmotiv noch immer im Dunkeln liege.

Die Jugendkammer folgte damit der Einschätzung des Sachverständigen Ralph-Michael Schulte, der W. eine Rückfallwahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent bescheinigt hatte. Dagegen hatte ein anderer Gutachter, der Psychologe Helmut Kury, eine Freilassung des 30-Jährigen unter bestimmten Bedingungen für möglich gehalten.

„Ich bin froh, dass es so ausgegangen ist“

Die Mutter der getöteten Vanessa reagierte erleichtert auf das Urteil: „Ich bin froh, dass es so ausgegangen ist.“ Nun habe Michael W. die Möglichkeit, die Tat therapeutisch aufzuarbeiten. „Ich möchte, dass von ihm keine Gefahr ausgeht“, fügte sie an.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die nachträgliche Sicherungsverwahrung plädiert, weil sie den Mörder von Vanessa auch zehn Jahre nach der Tat für „hochgradig gefährlich“ hält. Die Verteidigung hatte indes gefordert, dass Michael W. auf freien Fuß gesetzt wird.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte, das Gericht habe „ein klares Signal für den Schutz der Opfer gesetzt“. Auch in Zukunft müsse die Möglichkeit erhalten bleiben, gefährliche Straftäter nachträglich unterbringen zu können, forderte sie. Dazu seien Nachbesserungen bei der geplanten Gesetzesänderung notwendig.

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist äußerst umstritten. Seit das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für grundgesetzwidrig erklärt hat, ist die Möglichkeit zudem stark eingeschränkt. Eine Neuregelung wird erst am 1. Juni 2013 in Kraft treten.

dapd