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Meerschweinchen der Uni Münster nerven die Nachbarn

Meerschweinchen der Uni Münster nerven die Nachbarn

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Foto: dpa
Weil sich die kleinen Nager zu laut und zu übelriechend verhalten haben sollen, klagten die geplagten Nachbarn gegen den Besitzer: die Universität Münster. Diese nutzte die Meerschweinchen als Versuchsobjekte. Nun kam es zur Entscheidung vor Gericht.

Münster. 

Die Tiere, um die es geht, heißen Galea oder auf deutsch Wieselmeerschweinchen. 13 sollen es zur Zeit sein, was sich aber nicht genau überprüfen lässt, weil sich die Tiere in ihrem riesigen Stall verlieren. Jedenfalls: Sie nerven! Zumindest die Nachbarn rechts. So sehr, dass diese Nachbarn nun gegen die Besitzer der Tiere, die Universität Münster, klagten und am Donnerstag auch Recht bekamen. Nun müssen sie weg, die Forschungs-Schweinchen.

Man stelle sich die Szenerie in Münster vor: Ganz in der Nähe des Schlosses und der berühmten Promenade liegt das Institut für Neuro- und Verhaltensbiologie der Universität. Adrett wie alles in der Westfalen-Metropole. Und hinten, im Instituts-Garten, steht ein riesiger Stall. Elf Meter lang, acht Meter breit, 2,90 Meter hoch. Darin leben die besagten 13 Meerschweinchen. Rechts daneben wohnt Familie Radic, von deren Terrasse man direkt auf den Stall blicken kann.

„Tags und nachts spitze Schreie“

Radics nun haben schon seit geraumer Weile die Nase gestrichen voll von diesem Stall. „Tags und nachts spitze Schreie, man kann deshalb nicht schlafen. Und wenn wir auf der Terrasse essen wollen, haben wir überall diese dicken Fliegen!“, erklärt Antje Radic vor dem Münsteraner Verwaltungsgericht. Ihr Anwalt führt außerdem eine „massive Geruchsbelästigung“ und „Ratten“ ins Feld.

Es ist ein Nachbarschaftsstreit im schlechtesten Sinne. Mit dem üblichen „Tun sie nicht!“- „Tun sie doch!“, „Nein“ – „Doch!“. Auch wenn da nicht Meier und Schulze gegeneinander prozessieren, sondern Familie Radic gegen die Universität Münster, vertreten durch ihre Justiziarin Mechthild Beckers. Die einen haben genug von Stall und Tieren, pochen darauf, dass das Gebäude ohne Baugenehmigung entstanden ist und mit nur einem Meter Abstand zu nah an ihrem Grundstück steht. Die andere betont, dass an dieser Stelle schon seit Ende des Krieges an Tieren geforscht wird, damals waren es noch Hühner, und dass es sich bei dem Leiter des Instituts um den renommierten Verhaltensforscher Professor Norbert Sachser handelt, für dessen Studien regelmäßig hohe Summen an „Drittmitteln eingeworben werden können“. Spitzenforschung eben.

Wer sich die Mühe macht, das corpus delicti oder vielmehr die corpora delicti – schließlich sind es ja 13 – vor Ort anzusehen, wird bald feststellen: Da stinkt nichts, da fiept nichts lauter als etwa ein gewöhnlicher Singvogel, und dieser Stall wirkt äußerst gepflegt (Stand: Donnerstag elf Uhr). Der Stall ist lediglich ziemlich groß, um nicht zu sagen wuchtig, und steht nur etwa einen Meter statt der gesetzlich vorgeschriebenen drei vom Grundstück der Radics entfernt.

Professor studierte das Verhalten schwuler Meerschweinchen

Und genau deshalb entschied Richter Dieter Kallerhoff auch im Sinne der Kläger. Zumindest zum Teil. Denn weg müssen die Tiere, nicht jedoch der Stall als solches. Der nämlich gehört gar nicht der Beklagten, der Uni Münster, sondern dem Land NRW. Was Familie Radic erfreute (nur zum Teil natürlich), bereitet der Uni beträchtliche Sorgen. Schließlich befasst sich Professor Sachser seit bald 30 Jahren mit den Tieren, studierte etwa das Verhalten schwuler Meerschweinchen, entdeckte „kuschelige Männchen“ wie „dominante Weibchen“. Wohin also nun mit seinen Meerschweinchen?