- Eine Österreicherin kaufte sich ein Wurstbrötchen
- Zu Hause entdeckte sie, dass der Metzger Extrakosten für das Aufschneiden des Brotes verlangte
- Die Frau beschwerte sich bei einer Zeitung – und entfachte eine öffentliche Diskussion
Krems in der Wachau.
Eine Kundin kaufte sich in einer Metzgerei im österreichischen Krems an der Wachau zwei Wurstbrötchen. Der Apetit verging ihr, als sie die Rechnung sah: Dort stand, dass sie für ein aufgeschnittenes Wurstbrötchen jeweils 50 Cent bezahlt hatte. Ein nicht aufgeschnittenes Brötchen kostete zehn Cent weniger in der Metzgerei.
Sie beschwerte sich über den Aufpreis für das Aufschneiden bei den „Niederösterreichischen Nachrichten“. „Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir die Semmel selber aufgeschnitten“, erklärte die Frau dem Blatt. Nun ist in den österreichischen Medien eine Debatte darüber entflammt, ob Metzgereien für das Aufschneiden der Brötchen Extrakosten auf die Rechnung schreiben dürfen oder nicht.
Metzgerei handelt juristisch wohl korrekt
Deshalb fragte der „Kurier“ Stefan Göweil, den Konsumentenschützer der Arbeiterkammer, ob der Aufpreis rechtens sei. Und in der Tat darf jeder Dienstleister Extrakosten verlangen. „Allerdings muss der Kunde vor dem Kauf darüber informiert werden. Es reicht nicht, wenn der Preis auf der Rechnung steht. Kommt der Fleischer dieser Verpflichtung nicht nach, widerspricht das der Preisauszeichnung“, sagt Göweil.
Solange die Metzgerei den Konsumenten nicht vorsätzlich in die Irre führt, hat sie aus der juristischen Perspektive nichts falsch gemacht. Dennoch kommen solche Aufpreise bei Kunden nicht gut an, wie die Debatte in Österreich nun zeigt. (leve)