Daniel Küblböck: In sechs Monaten fällt eine tragische Entscheidung
Daniel Küblböck wird weiter vermisst
Die Suche wurde eingestellt
Das Verschollenengesetz regelt, was passiert, wenn er nicht gefunden wird
Berlin.
Daniel Küblböck wird weiter vermisst – nach seinem mutmaßlichen Sprung von der AIDAluna gibt es noch keine Spur des 33-Jährigen. Die Suche wurde 30 Stunden, nachdem er über Bord ging, eingestellt – der Einsatzleiter erklärte die Hintergründe. Trotzdem hoffen einige auf ein Wunder. Aber wie geht es jetzt überhaupt weiter?
Obwohl die Suche eingestellt ist, sind alle Kapitäne, die in dem Gebiet unterwegs sind, angehalten, Ausschau zu halten.
Verschollenengesetz regelt Vorgehensweise
Wenn jemand verschollen ist, gibt es klare Regeln, ab wann die Person für tot erklärt werden kann. Das ist im „Verschollenengesetz“ geregelt. Darin heißt es:
„Wer bei einer Fahrt auf See, insbesondere infolge Untergangs des Schiffes, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Untergang des Schiffes oder dem sonstigen die Verschollenheit begründenden Ereignis sechs Monate verstrichen sind.“
Die Zeitrahmen sind je nach Umständen unterschiedlich. Verschwindet eine Person einfach so im alltäglichen Leben, dauert es ab dem darauf folgenden Jahr zehn Jahre bis zur Todeserklärung, bei Menschen, die älter als 80 sind, fünf Jahre.
Nach Flugzeugabstürzen ist die Zeit auf drei Monate begrenzt. (ses)