- Für Muslime weltweit steht das Opferfest kurz bevor
- Traditionell wird zu den Feiertagen ein Schaf oder eine Ziege geschlachtet
- In Österreich haben die Behörden nun Warnungen an Landwirte ausgesprochen
Graz.
Dieses Schreiben der österreichischen Behörden hat es in sich! Darin wird davor gewarnt, kleine Wiederkäuer an Personen zu verkaufen, wenn der Verdacht bestehe, dass das Tier geschächtet werden könnte, berichtet der österreichische „Standard“. Ein Bio-Bauer hatte sich verwundert und verärgert an die Zeitung gewandt, weil er das Schreiben als einen „Verkauft nicht an Muslime“-Aufruf auffasste.
In dem Brief machten die Behörden Schaf- und Ziegenhalter darauf aufmerksam, dass Muslime in Kürze das Opferfest feierten. In diesem Jahr fällt das höchste muslimische Fest auf die Zeit vom 31. August bis 4. September. Traditionell wird zu diesem Anlass ein Tier geschlachtet. Es sei üblich, „zu opfern und rituell, das heißt ohne vorangehende Betäubung, zu schlachten“, zitiert „der Standard“ aus dem Brief an die Landwirte.
Bei wem ist Verdacht angebracht?
Das Schächten ist in Österreich – wie auch in Deutschland – grundsätzlich nicht erlaubt. Nur Betrieben mit Sondererlaubnis ist es gestattet. Die Landwirte sollten deshalb keine kleinen Wiederkäuer an Personen verkaufen, „wenn der Verdacht besteht, dass diese Tiere geschächtet werden“, zitiert „der Standard“ weiter.
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„Bei welchem Menschen besteht der Verdacht, dass sie Gesetze nicht einhalten? Bei Menschen mit dunkler Hautfarbe? Bei Menschen mit ausländischem Akzent?“, wollte der Bio-Bauer, der das Schreiben an die Journalisten weitergeleitet hatte, wissen.
Behörden haben keine Antworten auf Nachfrage
Ausgereifte Antworten erhielten auch die „der Standard“-Journalisten auf Nachfrage bei den Behörden nicht. Niemand wolle so recht verantwortlich für den Brief sein. Auf welcher Rechtsgrundlage der Brief erstellt und verschickt wurde, sei unklar, berichtet die Tageszeitung online.
Im vergangenen Jahr hatte es dem Bericht zufolge allein im österreichischen Bezirk Weiz 79 illegale Schächtungen gegeben. In der gesamten Steiermark gebe es nur zwei Betriebe mit Ausnahmegenehmigungen. (jkali)