- Insgesamt drei Jahre muss eine Britin in Ägypten in den Knast, weil sie ein unerlaubtes Schmerzmittel ins Land gebracht hatte
- Die insgesamt 290 Tabletten waren für ihren Freund bestimmt
- Das Mittel gilt als Heroin-Ersatz
Kairo.
Eine Britin ist in Ägypten zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie mit Schmerzmitteln eingereist war, die in dem Land verboten sind. Das berichte der „Mirror“. Insgesamt hatte sie 290 Tabletten der Sorte Tramadol im Gepäck.
Der Fall von Laura Plummer, die die Mittel eigenen Angaben für ihren an Rückenschmerzen leidenden Freund besorgt hatte, sorgte bereits im November für Schlagzeilen. (Die ganze Geschichte findest du hier noch einmal zum Nachlesen.)
Die Britin war Anfang Oktober am Flughafen von Hurghada in Ägypten mit den Schmerztabletten festgenommen worden. Das Problem: In England ist die Medizin zwar verschreibungspflichtig und erlaubt – in Ägypten gilt sie aber als Ersatz für Heroin, eine der gefährlichsten Drogen überhaupt.
Tramadol für Drogenmissbrauch verwendet
Wie ihr Bruder damals dem „Guardian“ erzählte, habe sie die Schmerzmittel für ihren ägyptischen Mann mitgenommen, den sie mehrmals im Jahr in dem Land besuche. Kurz vor ihrem Flug nach Ägypten habe sie die Schmerzmittel angeblich von einem Kollegen bekommen.
Ihr Bruder erzählt, dass es schwierig sei, bestimmte Sachen in Ägypten zu bekommen. Seine Schwester habe auch deshalb Duschgel, Rasierblätter und -schaum mitgenommen. Es sei naiv von ihr gewesen, sagt er.
Wie der „Guardian“ unter Berufung auf einen ägyptischen Minister berichtet, kämpfe Ägypten vehement gegen Tramadol, weil es eines der Medikamente ist, das am häufigsten als Drogenersatz missbraucht wird. Allein zwischen Januar und Juni habe die ägyptische Hotline für Drogensüchtige 48.000 Anrufe wegen des Schmerzmittels erhalten.
„Das überlebt sie nicht“
Plummer muss laut „Mirror“ jetzt in den Horror-Knast Qena. Berichten zufolge schlafen die Insassen ohne Betten auf dem Boden.
Auch wenn Großbritanniens Behörden in den Fall involviert sind und sich für eine Freilassung einsetzen, hat ihre Familie jede Hoffnung verloren. „Das überlebt sie nicht“, wird ein Angehöriger zitiert. (bekö)