Duisburg.
Silvester ohne ein buntes Feuerwerk? Für viele Menschen undenkbar in Duisburg.
Doch aufgrund der Corona-Pandemie greift die Stadt Duisburg jetzt hart durch und verbietet das Böllern an vielen beliebten Plätzen.
Duisburg: NRW-Coronaschutzverordnung spricht Feuerwerksverbot aus
Erst vor wenigen Tagen hat das Land NRW einen großen Katalog an Verboten für den Jahreswechsel bekannt gegeben (DER WESTEN berichtete >>>). Darunter zählte auch das traditionelle Abfackeln von Feuerwerkskörpern.
Öffentlich veranstaltete Feuerwerke wurden komplett gestrichen, während das Abbrennen von Restbeständen auf dem eigenen Hof noch erlaubt ist. Das private Abbrennen von Pyrotechnik an beliebten Plätzen und Straßen ist dagegen wieder untersagt. Wo genau, entscheiden laut der Coronaschutzverordnung die Behörden vor Ort.
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Bei Facebook gab die Stadt Duisburg jetzt bekannt, an welchen öffentlichen Orten auf das Böllern verzichtet werden muss.
HIER darfst du in Duisburg an Silvester nicht knallen
An insgesamt fünf öffentlichen Plätzen ist das Zünden von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern nun verboten, „um Menschenansammlungen entgegenzuwirken und das Infektionsrisiko zu minimieren“, wie es bei Facebook heißt.
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HIER darf in Duisburg nicht geböllert werden:
- Hamborner Altmarkt
- Marktplatz Hochemmerich
- Platz um die Pauluskirche in Hochfeld
- Kaiserberg
- Angerpark mit Heinrich-Hildebrandt-Höhe mit Tiger&Turtle
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Doch das ist nicht der einzige Grund. Die Stadt appelliert auch an die Anwohner grundsätzlich auf das Zünden von Feuerwerk zu verzichten. Jedes Jahr werden zahlreiche Menschen in die Krankenhäuser eingeliefert, weil sie Verbrennung oder andere Verletzungen haben. Das sowieso schon enorm belastete Personal solle sich nicht auch noch um diese Patienten kümmern müssen.
Wer sich trotz Böller-Verbot an den beliebten Plätzen in Duisburg in dem Zeitraum vom 31. Dezember 2021 ab 20 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 3 Uhr aufhalten möchte, ist ebenfalls verpflichtet eine Maske zu tragen.
Doch das sind noch nicht alle Regeln rund um die Feiertage. Hier mehr dazu >>> (cg)