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Eltern aus Oberhausen stinkt erneuter Lehrerwechsel

Eltern aus Oberhausen stinkt erneuter Lehrerwechsel

Nach den Sommerferien steht eine neue Klassenlehrerin vor der 3a der Alsfeldschule in Oberhausen-Sterkrade. Das ist dann die fünfte Pädagogin in nur sechs Monaten. Die Mütter der Grundschüler wehren sich gegen diesen wiederholten Lehrerwechsel, der ihre Kinder benachteilige.

Oberhausen. 

Die Ferien haben gerade begonnen, aber manchmal lässt einen die Schule nicht los. In diesem Fall einige Mütter der Klasse 3a der Alsfeldschule. „Wir Eltern finden, es reicht!“, schreiben Anja Lievers und Christiane Linke in einem Brief an die Redaktion. „Wir wehren uns entschieden gegen die Personalpolitik in Schulen zum Nachteil unserer Kinder.“

Was die Mütter wollen: Dass die Lehrerin, die die 3a seit Februar dieses Jahres als Klassenlehrerin unterrichtet, auch im gesamten vierten Schuljahr für ihre Kinder da ist. Der Vertrag endet aber zu Beginn des neuen Schuljahres, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Stattdessen soll nach den Sommerferien eine ganz neue Lehrerin an die Schule kommen, deren Stelle dann unbefristet ist.

Hintergrund: Die ursprüngliche Klassenlehrerin der 3a befindet sich in Elternzeit. Zunächst übernahmen nacheinander zwei andere Lehrer den Unterricht in der Klasse. Dann wurde noch eine Vertretungsstelle für die Alsfeldschule ausgeschrieben und eben jene Lehrerin befristet eingestellt, die dann im Februar die 3a übernahm.

Und die nun nicht weitermachen darf. Das empört die Eltern auch deshalb, weil „sie einen sehr guten Job gemacht hat“, sagt Anja Lievers. „Sie hat vier Schüler, die auf der Kippe standen, gut zur vierten Klasse geführt“, lobt Mutter Janina Pohlmann die pädagogische Kompetenz besagter Lehrerin. Die Eltern betonen, wie wichtig doch Kontinuität und eine feste Bezugsperson für Grundschüler seien.

Kein Ermessensspielraum

Für die zuständige Schulrätin Silke vom Bruch ist die rechtliche Lage eindeutig, sie sieht „keinen Ermessensspielraum“ in der Personalangelegenheit. Der Vertrag der von den Eltern gewünschten Lehrerin könne nicht entfristet werden, weil diese keine ausgebildete Primarstufen, sondern Sekundarstufenlehrerin sei und damals genommen worden sei, weil die „Bewerberlage“ dies zu diesem Zeitpunkt zuließ, sonst aber ausgewiesene Grundschullehrer vorrangig eingestellt würden. Warum die Vertretungskraft nicht gleich bis zum Ende der Elternzeit, in diesem Fall März 2015, eingestellt worden ist? „Weil Vertretungsverträge grundsätzlich nur bis zum Halbjahr laufen“, sagt Silke vom Bruch, „wir müssen stückeln, um auf Veränderungen reagieren zu können.“

Die Schulrätin schiebt den „Schwarzen Peter“ an Georg Reuschenbach, Leiter der Alsfeldschule, weiter. Er habe gewusst, dass die Vertretungskraft per se nicht als Klassenlehrerin in der 3a hätte eingesetzt werden dürfen – auch wenn die Stellenausschreibung so gelautet habe. „Ich habe gar keine andere Wahl gehabt“, wehrt sich der Schulleiter, „als die befristet eingestellte Vertretungslehrerin in der 3a einzusetzen.“ Zu diesem Zeitpunkt habe es einen massiven Lehrerausfall gegeben. Eine andere, zuvor kurzzeitig in der 3a eingesetzte neue Lehrerin sei eigentlich schulscharf für die Internationale Vorbereitungsklasse eingestellt worden und hätte den Job in der 3a nicht weitermachen können.