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Middelhoff scheitert mit neuem Antrag auf Haftentlassung

Middelhoff scheitert mit neuem Antrag auf Haftentlassung

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Prozess Middelhoff Wirtschaft Gericht 11 09 2014 Thomas Middelhoff auf der Anklagebank i Foto: Archiv/imago
Ex-Manager Thomas Middelhoff ist nach Informationen der WAZ mit einem neuen Versuch gescheitert, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.

Essen. 

Das Landgericht Essen hat dem Wunsch von Thomas Middelhoff, aus der U-Haft entlassen zu werden, nicht entsprochen. Nach unbestätigten Informationen der WAZ ließ sich die Wirtschaftsstrafkammer von seiner „Gegenvorstellung“ nicht umstimmen. Ein ablehnendes Schreiben soll bereits unterwegs sein.

Im November war der frühere Manager des pleite gegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor zu drei Jahren Haft wegen Untreue verurteilt und im Saal verhaftet worden. Danach scheiterte er mit Haftbeschwerden am Landgericht Essen und am Oberlandesgericht Hamm. Als Haftgrund sah die Justiz Fluchtgefahr, weil der 62-Jährige in ungeklärten finanziellen Verhältnissen lebt und weitere Anklagen durch die Staatsanwaltschaft Bochum drohen.

Neue Anklage wegen Privat-Spende

Tatsächlich war vor einer Woche bekannt geworden, dass eine neue Anklage bereits am Landgericht Essen eingegangen ist. Es geht um eine aus Sicht der Staatsanwaltschaft rein privat veranlasste Spende in Höhe von 800 000 Euro an die Universität im britischen Oxford, die Arcandor gezahlt hatte. Zwei Tage vor Verlassen des Essener Unternehmens hatte Middelhoff die Überweisung veranlasst.

Nachdem Middelhoff mit beiden Haftbeschwerden gescheitert war und eigentlich keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten besaß, reichte er über seine Anwälte eine formlose Gegenvorstellung ein. Sie entspricht am ehesten einer Bitte an die Justizbehörde, die Haftfrage noch einmal zu überdenken.

Johannes Hidding, Sprecher des Essener Landgerichtes, wollte auf Anfrage der WAZ zur abgelehnten Gegenvorstellung nichts sagen. Middelhoffs Verteidiger Winfried Holtermüller berief sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht. Der Stuttgarter, der am Mittwoch vor dem Essener Gericht gesehen wurde, sagte, er könne seinen Mandanten schlecht um die Erlaubnis zu reden bitten, weil dieser in der Haft telefonisch nicht zu erreichen sei.