Gegen die geplante Kennzeichnungspflicht für Bereitschaftspolizei und Alarmeinheiten in NRW formiert sich Widerstand. Ab 2015 soll die neue Rückenkennzeichnung eingeführt werden. Kritiker befürchten jedoch, dass Polizisten so leichter zum Ziel von Angriffen werden könnten.
Düsseldorf.
Eine bundesweite Vereinbarung sieht eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten vor. Doch Kritiker befürchten Repressalien für Polizisten und ihre Familien, wenn der Zifferncode von Außenstehenden zu leicht entschlüsselt werden kann.
Bereits heute tragen Bereitschaftspolizisten eine Ziffernfolge auf der Rückseite ihres Einsatzhelms; Führungskräfte sind zudem am Uniformärmel gekennzeichnet. Für Streifenpolizisten sind Namensschilder freiwillig, gelten aber als bürgernah. SPD und Grüne haben die neue „individualisierte anonymisierte Kennzeichnung“ für die 19 Einsatzhundertschaften in NRW vereinbart. Doch Innenminister Ralf Jäger (SPD) lässt sich Zeit. Ehe er entscheidet, will er abwarten, wie mehrere Klagen gegen eine ähnliche Regelung in Brandenburg ausgehen.
Gewerkschaft der Polizei hält jetzige Kennzeichnung für ausreichend
Mit dem neuen blauen Einsatzanzug für Polizisten soll die zusätzliche Rückenkennzeichnung eingeführt werden. Geplant ist eine Ziffernkombination, die Auskunft gibt über die Einheit des Polizisten sowie seine besondere Funktion, etwa als Gruppenführer oder Rettungshelfer.
Vor allem Grüne drängen darauf, dass sich Bürger nach möglichen Übergriffen von Polizisten etwa bei Demos besser zur Wehr setzen können. Die CDU ist dagegen. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die jetzige Kennzeichnung für ausreichend. Es gebe Einzelfälle, die auch geahndet werden müssten, so Landeschef Arnold Plickert, die Beamten dürften aber nicht „unter Generalverdacht“ gestellt werden.