- Für viele alltägliche Dinge gibt es eine EU-Verordnung
- Zuletzt schrieb Brüssel etwa die Farbe von Pommes vor
- Beispiele für diese gefühlte Regulierungswut haben wir in einem Video zusammengefasst
Berlin.
Anfang der Woche hat die EU eine Verordnung verabschiedet, die festlegt, dass Pommes aus Gesundheitsgründen nicht zu braun verkauft werden dürfen. Mit dieser Regelung wird die Liste von heiß diskutierten – und zum Teils unsinnigen – EU-Verordnungen immer länger.
So werden im Lebensmittelbereich bereits Bananen, Pizzen und Gurken reguliert. Bei Gurken und Bananen geht es um die Einordnung in Handelsklassen, die später über den Preis und die Präsentation in Lebensmittelgeschäften entscheiden. Die entsprechende Veordnung wurde zwar 2009 außer Kraft gesetzt, doch viele Händler orientieren sich noch heute an den alten Handelsklassen.
Warum Pizza nicht gleich Pizza ist
Im Falle der Pizza hat die EU hingegen erst einmal festgelegt, was überhaupt eine Pizza nach neapolitanischer Art ist. Pizza-Bäcker aus Neapel hatten sich für die Anerkennung des eigenen Handwerks eingesetzt, um sich von anderen – teils industriellen – Herstellern abzusetzen.
Doch es gibt noch weitere Beispiele für die gefühlte Regulierungswut der europäischen Behörden. Einige umstrittene Beispiele haben wir im Video zusammengefasst (siehe oben).
Hinweis der Redaktion:
In einer älteren Version dieses Textes wurde der Eindruck erweckt, die Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 (Gurkenverordnung), sei noch in Kraft. Dies ist seit 2009 nicht mehr der Fall.