Dortmund.
Gefährlicher Vorfall am Flughafen Dortmund am Freitag (19. August).
Beim Landeanflug an den Flughafen Dortmund machte der Pilot eines Airbus A320 eine brenzlige Entdeckung. Jetzt ermittelt die Polizei.
Flughafen Dortmund: Pilot will landen und entdeckt DAS
Das Flugzeug hatte sein Ziel gegen 16.52 Uhr beinahe erreicht. Es fehlten nur noch knapp anderthalb Kilometer bis zum Flughafen im Stadtteil Wickede. So kurz vor dem Ziel war der Airbus bereits im Landeanflug und dementsprechend tief über der Erde. In einer Höhe von etwas 50 bis 60 Metern geriet plötzlich eine Drohne ins Sichtfeld des Piloten!
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Das ist der Flughafen Dortmund:
- Der Flughafen Dortmund wird auch Dortmund Airport 21 genannt
- Er ist ein regionaler Verkehrsflughafen
- Der Airport liegt in Dortmund an der Stadtgrenze zu Unna und Holzwickede
- Der Flughafen Dortmund ist der drittgrößte in NRW bei der Anzahl der Fluggäste
- 2018 war er in den Top 10 der pünktlichsten Flughäfen weltweit
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Die Drohne flog über der Zeche-Norm-Straße und sollte das Flugzeug zum Glück nicht an seinem Landeanflug hindern. Dennoch ist kaum auszumalen, was hätte geschehen können, wenn die Drohne in eines der Triebwerk des Flugzeugs gelangt wäre.
Pilot entdeckt Drohne – Flughafen Dortmund für Flugzeuge gesperrt
Aus Sicherheitsgründen wurde der Flugverkehr am Flughafen Dortmund deshalb für 40 Minuten unterbrochen. Einsatzkräfte der Polizei Dortmund rückten aus, um einen Tatverdächtigen zu finden – jedoch vergeblich. Die Ermittlungen der Beamten in dem Fall dauern an. Damit es zu solchen gefährlichen Situationen nicht kommt, hat der Bund im Jahr 2017 eine Drohnen-Verordnung erlassen.
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Darin heißt es: „Das Betreiben von Drohnen an Flughäfen und Flugplätzen sowie in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometer Entfernung von deren Begrenzung ist verboten (§ 21a Abs. 1 Nr. 4 Luftverkehrs-Ordnung). Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Wer aus gewerblichen Gründen eine Drohne in der Nähe eines Flughafens fliegen lassen will, benötigt eine Erlaubnis der Luftaufsichtsstelle und der Flugleitung. (ak)