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Gasumlage verschärft Lage für Verbraucher – Experten warnen vor DIESEM Schreckensszenario

Gasumlage verschärft Lage für Verbraucher – Experten warnen vor DIESEM Schreckensszenario

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© IMAGO / STAR-MEDIA

Gas und Strom: Mit diesen 5 Tricks sparst du viele Energiekosten

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Es ist beschlossene Sache: Auf Gaskunden kommen ab Oktober zusätzliche Kosten zu. Mit einer Gasumlage von 2,419 Cent pro Kilowattstunde werden Verbraucher dann nämlich an zusätzlichen Beschaffungskosten der Gasversorger beteiligt.

Über die Umlage können Unternehmen bis Ende März 2024 den Großteil der Kosten an ihre Kunden weitergeben, die ihnen entstehen, weil sie ausbleibende Lieferungen aus Russland mit teurerem Gas ersetzen müssen. Für Verbraucher bedeutet die Gasumlage in diesen ohnehin schon dramatischen Krisen-Zeiten eine finanzielle Mehrbelastung, die laut Experten üble Konsequenzen haben könnte.

Gasumlage verschlimmert Situation für Verbraucher – üble Auswirkungen auf Inflation

Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kommt Deutschland nicht um die Gasumlage herum. „Diese Umlage ist die gerechtestmögliche Form, die zusätzlich aufgelaufenen Kosten in der Bevölkerung zu verteilen“, so der Grünen-Politiker. Die Alternative sei nicht, auf die Umlage zu verzichten, so Habeck weiter. „Die Alternative wäre der Zusammenbruch des deutschen Energiemarktes gewesen und damit weite Teile des europäischen Energiemarktes.“

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Nach seinen Berechnungen kommen nun pro Jahr bei einem Single-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 4.000 Kilowattstunden durchschnittlich 97 Euro hinzu, bei einem Zwei-Personen-Haushalt 194 Euro und beim Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 12.000 Kilowattstunden 290 Euro. Die Verbraucherzentrale Bundesverband ging wiederum von einem Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden aus, mit einer Mehrbelastung von mehr als 480 Euro ohne Mehrwertsteuer. Eine saftige Mehrbelastung!

Gasumlage hat für manche kaum Konsequenzen – für andere ist sie eine Katastrophe

Für die einen werde die Umlage kaum spürbar sein, für die anderen sei es aber der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringe, so der Wirtschaftsminister weiter. „Und es darf nicht überlaufen.“ Daher seien zielgerichtete Entlastungen nötig. Neben Neuberechnung, Erhöhung und Ausweitung des Wohngeldes und der Umstellung von Hartz 4 auf ein Bürgergeld nannte er auch das Verhindern von Gassperren im Winter. Habeck sprach sich darüber hinaus auch dafür aus, Übergewinne von Firmen in dieser Situation für die Armutsbekämpfung zu nutzen.

Sozialrechtsexperte Harald Thomé wiederum sprach sich für eine Wohngeldreform ab dem 1. Oktober aus. Dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte er, einkommensschwache Haushalte müssten sofort gestützt werden. Laut dem Fachmann gibt es zwei Wege, bedürftige Personen gezielt finanziell zu entlasten. Entweder der Staat gebe allen Bürgerinnen und Bürgern, die knapp oberhalb der Bedürftigkeitsgrenze für Sozialleistungen liegen, einen Zuschuss, oder man weite den Kreis der Berechtigten beim Wohngeld deutlich aus.

Macht die Inflationsrate durch die Gasumlage einen Sprung nach oben?

Der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Sebastian Dullien, befürchtet, dass die Einführung der Gasumlage die Inflationsrate noch einmal sprunghaft erhöht. Wenn auf die Umlage Mehrwertsteuer erhoben werde, steige die Rate um 1,0 Prozentpunkte, erklärte er. Ohne Mehrwertsteuer wäre der Inflationseffekt seinen Berechnungen nach 0,8 Prozentpunkte.

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Vor einem wahren Schreckensszenario warnte der Paritätische Gesamtverband. Es könne zu einer neuen Armutsspirale bis hin zu Wohnungsverlust kommen, sollten nicht unverzüglich Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. „Es braucht hier kein Entlastungspäckchen für alle, sondern ein großes Paket für die Armen“, erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Wir nehmen die Bundesregierung beim Wort und erwarten umfassende Hilfen für alle, die sie benötigen.“

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Die Gasumlage kann alle drei Monate aktualisiert werden. Zwölf Gasimporteure haben laut Wirtschaftsministerium bislang Ersatzbeschaffungskosten angemeldet und insgesamt 34 Milliarden Euro an Kosten geltend gemacht. (alp mit epd)

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