Shoppen ist für Menschen, die Hartz 4 beziehen, sowieso nur in einem sehr eingeschränkten Ausmaß möglich. Meist sind nur Sonderangebote drin, wenn es in Modegeschäfte geht. Doch besonders für Menschen mit Übergrößen wird es oft unbezahlbar, sich für eine neue Jahreszeit einzukleiden.
Nun aber steht Menschen, die vom körperlichen Durchschnitt abweichen, mehr Geld vom Staat zu, also ein höherer Regelsatz für Hartz 4! Damit verbessert sich ihr finanzieller Spielraum, um sich passend einzukleiden, zumindest etwas.
Gerichtsurteil zu Hartz 4: Empfängern mit Übergrößen steht höherer Regelsatz zu
Das entschied nun das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem spektakulären Urteil. Geklagt hatte ein Hartz-4-Empfänger.
Dem Kläger stehen demnach 28,36 Euro monatlich zusätzlich für seinen Mehrbedarf zu. Das Urteil dürfte auch für andere Betroffene Auswirkungen haben, die nun ebenfalls beim Jobcenter mehr einfordern können.
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Hartz 4: 28,36 Euro mehr für überdurchschnittlich großen Mann
Der Hartz-4-Bezieher hat eine Körpergröße von 2,07 Metern und eine Schuhgröße von 52. Das Gericht stellte daher fest, dass er im Vergleich zu normalgroßen Hartz-4-Empfängern einen Mehrbedarf hat, um sich passende Kleidung, Wäsche und Schuhe kaufen zu können.
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Die Berechnungsgrundlage im regulären Regelsatz für Kleidung würde für ihn nicht ausreichen. Auch durch Einsparungen an anderer Stelle sei sein Mehrbedarf nicht auszugleichen, befand das Landessozialgericht.