An Rhein und Ruhr.
Fast zwei Jahre nach dem Tod einer 18-Jährigen auf einem Spielplatz muss sich ein Mitarbeiter der Dattelner Stadtverwaltung vor Gericht verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: fahrlässige Tötung. Bei einer Verurteilung drohen dem 61-jährigen Gärtnermeister bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Ein sechs Meter langer Holzpfosten einer Schaukel war am 26. Mai 2013 unterhalb der Grasnarbe gebrochen, weil das Holz morsch war. Der Pfosten stürzte um und erschlug die Waltroperin. Gab es eine ausreichende Kontrolle der Schaukel? Das ist die Frage, die im Prozess in Recklinghausen geklärt werden soll.
Laut Staatsanwaltschaft hätte der Spielplatzkontrolleur kürzere Wartungsintervalle veranlassen müssen. Sie stützt sich auf Erkenntnisse eines Gutachters. Vom Hersteller war eine jährliche, gründliche Kontrolle vorgeschrieben. Doch angesichts des Alters des Holzspielgeräts sowie des sumpfigen Bodens wäre eine halbjährliche Inspektion angebracht gewesen, meint der Staatsanwalt. So hätte die morsche Stelle rechtzeitig entdeckt werden können. Die letzte große Inspektion wurde am 5. Juli 2012 dokumentiert.