In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag begann fing der Sturm in NRW an. Das Wetter zeigte sich von einer sehr unangenehmen Seite und sorgte für viele Schäden.
Wir verraten dir was du machen solltest, wenn der Sturm in NRW für Schäden an deinem Gebäude gesorgt hat.
Sturm in NRW: Schäden an deinem Gebäude?
Das Gute vorweg: Gebäudeeigentümer können sich gegen Sturmschäden versichern lassen. Laut der Verbraucherzentrale NRW bietet eine Gebäudeversicherung Schutz gegen Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasser.
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So entsteht eine Wettervorhersage:
- Rund 10.000 Bodenstationen, 7.000 Schiffe, 600 Ozean-Bojen, 500 Wetterradarstationen und etwa 3.000 Flugzeuge sorgen weltweit dafür, dass stündlich Wetterdaten erfasst werden.
- Wettersatelliten bieten eine Überwachung aus dem All.
- Meteorologen können so das Geschehen rund um die Erde beobachten.
- Gemessen werden Parameter wie Lufttemperatur und -druck, Windrichtung und -geschwindigkeit oder Wolkenhöhe.
- So sammeln sich pro Stunde etwa 25.000 Meldungen an.
- Diese werden ausgewertet und übermittelt – so bleiben Wetterprognosen auf dem aktuellen Stand.
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Die Gebäudeversicherung übernimmt demnach die Kosten für Schäden am Haus, wie beispielsweise abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume. Die Gebäudeversicherung zahlt außerdem auch für Folgeschäden, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster, Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden.
Die durch den Sturm in NRW entstandenen Schäden solltest du laut der Verbraucherzentrale übrigens möglichst schnell der Versicherung melden. Außerdem hast du die Pflicht, den Schaden zu mindern – also beispielsweise gebrochene Scheiben abzudichten, damit kein weitere Schaden durch eindringendes Wasser entsteht.
Sturm in NRW: DAS solltest du wissen
Auch Schäden am Hausrat sind zum Glück durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Bei Schäden der Inneneinrichtung greift diese aber nur, wenn die Fenster und Türen während des Unwetters geschlossen gewesen sind. Ansonsten gehst du leer aus. Auch für Gartenmöbel, die während des Unwetters draußen standen, wird oft nicht von der Versicherung gezahlt.
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Wichtig dafür, dass du von der Versicherung Geld für die Schäden erhältst, ist, dass es sich um einen Sturm gehandelt hat. Stürmisch ist es ab Windstärke 8 – also einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Laut der Verbraucherzentrale reicht es, wenn eine Wetterstation in deiner Nähe eine hohe Sturmstärke gemessen hat oder weitere Gebäude in deiner Umgebung in Mitleidenschaft gezogen wurden. (gb)