Müssen Polizistinnen bei Untersuchungen ihren BH ablegen? Diese Frage war am Donnerstag Thema im Innenausschuss des NRW-Landtags. Der leitende Polizeiarzt stellte dazu klar, in „90 Prozent der Fälle“ sei dies unumgänglich. Allerdings darf während der routinemäßigen Fahrtauglichkeitskontrolle nicht nach Brustimplantaten gesucht werden.
Düsseldorf.
Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen kommen nach Ansicht des leitenden Polizeiarztes auch bei Routineuntersuchungen oft nicht umhin, den BH abzulegen. Es sei herrschende Lehrmeinung, dass zur Untersuchung der Herz- und Kreislauffunktion der Oberkörper zu entblößen sei. Dazu zähle auch das Ablegen des BHs, betonte der leitende Polizeiarzt Lutz Link am Donnerstag bei einer Innenausschuss-Sitzung. In „90 Prozent der Fälle“ sei dies unumgänglich, wenn die Lungen- und Herztöne sorgfältig abgehört werden sollen.
Allerdings stellte das NRW-Innenministerium klar, dass die routinemäßige Fahrtauglichkeitskontrolle nicht der Suche nach Brustimplantaten dienen dürfe. Das Ministerium hatte dies am 17. Dezember ausdrücklich untersagt. Frühere Befürchtungen, die Implantate könnten platzen, seien inzwischen überholt, erklärte das Ministerium am Donnerstag.
Von der Bielefelder Polizei war das Ablegen des BHs bei der Fahrtauglichkeitskontrolle mit der Suche nach Brustimplantaten begründet worden. Diese führten zur Dienstunfähigkeit. Das hatte die Gewerkschaft der Polizei auf den Plan gerufen: „Wir sind froh über die Klarstellung und sehen uns bestätigt: Brustimplantate haben mit der Fahrtauglichkeit nichts zu tun“, sagte GdP-Landeschef Arnold Plickert am Donnerstag. (dpa)