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Pinkfarbene Parkscheibe kostet fünf Euro – „bei uns ist es streng“, sagt die Stadt Herten

„Strenge“ Stadt Herten – pinke Parkscheibe kostet fünf Euro

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Foto: WAZ FotoPool
Fünf Euro soll eine Dorstenerin an die Stadtkasse Herten überweisen. Weil sie anstelle einer blauen eine pinke Parkscheibe benutzt hat. In ihrer Heimatstadt hätte Melanie Winterscheid ein solches Ticket nicht bekommen. Rechtlich ist die Stadt Herten aber auf der sicheren Seite.

Dorsten/Herten. 

Lustig? Nee, das findet Melanie Winterscheidt (32) gar nicht. Fünf Euro soll die Dorstenerin an die Stadtkasse Herten überweisen. Weil sie anstelle einer blauen eine pinke Parkscheibe benutzt hat. Als Winterscheidt vor ihrer Wohnung im Stadtsfeld das farbenfrohe Geschenk einer Arbeitskollegin für den WAZ-Fotografen hoch hält, kommt ein Nachbar vorbei, erfährt die Geschichte. Seine spontane Reaktion: „Das ist doch ein Witz. Albern so etwas.“

Keine ganz unbegründete Einschätzung: Die Dorstenerin hatte ihre Parkzeit auf der Scheibe korrekt eingestellt und war entsprechend verwundert, als sie ein paar Tage nach ihrer Herten-Visite einen Anhörungsbogen der Stadtverwaltung bekam. Gag am Rande: Darauf war ein Foto der pinken Parkscheibe eingedruckt. In schwarzweiß.

Auch wenn Knöllchen immer im Verdacht stehen, sie sollten nur die Stadtkasse füllen: In Dorsten hätte Melanie Winterscheid ein solches Ticket nicht bekommen. „Wir haben kein Parkscheibenproblem“, versichert Rolf Köllmann, Chef des Ordnungsamtes. „Zur Not akzeptieren wir auch einen Zettel mit der Parkzeit. Nur wenn einer dauernd einen Zettel ins Auto legt, würden wir ihn bitten, sich eine vernünftige Parkscheibe zu kaufen. Oder wenn alle Dorstener plötzlich Zettel schreiben – dann müssten wir natürlich aktiv werden.“ Eine ganz normale Parkscheibe – nur eben in Pink? Würde hier durchgehen.

„Wir fahren die eindeutige Linie.“

Rechtlich ist die Stadt Herten auf der sicheren Seite. Nach Straßenverkehrsordnung (Bild 291 StVO) ist nur ein Muster zugelassen, 110 mm breit, 150 mm hoch, blau wie ein blaues Verkehrszeichen, Werbung darauf ist unzulässig. In der Beschreibung heißt es in schwurbeligem Behördendeutsch: „Die untere Bildebene ist drehbar und gegen selbstständiges Verdrehen gesichert hinter der oberen Bildebene zu befestigen. Der Drehpunkt ist 50 mm von der oberen Zeichenebene entfernt.“ Undsoweiter.

Nele Däubler, Stadtsprecherin in Herten, sagt zu der Parkposse, die Stadt vertrete das Bundesgesetz. „Und bei uns ist es relativ streng. Wir fahren die eindeutige Linie.“

Melanie Winterscheidt will ihr Knöllchen bezahlen. Und die pinke Parkscheibe trotzdem weiter verwenden. Aber eine blaue („die gute vom TÜV Nord“) künftig daneben legen . . .