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Missstände in Krankenhaus Wegberg – Anklage erhoben

Missstände in Krankenhaus Wegberg – Anklage erhoben

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Operation der Hüfte in der Klinik II Rheinhausen Foto: Symbolbild Archiv/Ulla Ehmig, WAZ FotoPool
Rost an Operationsbesteck, recycelte Einmalprodukte, abgelaufene Kanülen – wieder gibt es Vorwürfe gegen die Antonius Klinik in Wegberg. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat jetzt die Geschäftsführerin und einen leitenden Arzt angeklagt.

Mönchengladbach. 

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat wegen erneuter Missstände an der Klinik in Wegberg Anklage gegen zwei leitende Mitarbeiter erhoben. Bei einer unangekündigten Inspektion von Aufsichtsbehörden seien nach Feststellung der Staatsanwaltschaft verrostete Scheren und Klemmen oder etwa eine chirurgische Pinzette mit organischen Rückständen gefunden worden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Der WDR hatte zuvor berichtet.

Die 51 Jahre alte Geschäftsführerin und ein 50-jähriger leitender Arzt an der Sankt Antonius Klinik seien wegen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz angeklagt. Sie hätten sich bisher zu den Vorwürfen nicht geäußert. Das Amtsgericht Erkelenz prüfe die Zulassung der Anklage.

Nach anonymen Hinweisen auf medizinische und hygienische Mängel in der Klinik habe es im Juli 2013 eine unangekündigte Inspektion des Krankenhauses durch Gesundheitsamt und Bezirksregierung Köln gegeben.

Wegwerf-Objekte offenbar mehrfach genutzt

In der Sterilisierungs-Abteilung für Instrumente hätten die Kontrolleure Klemmen und Scheren mit verrosteten Gelenken gefunden. Dinge für den einmaligen Gebrauch seien zur Wiederverwendung sterilisiert worden. Die Haltbarkeit von Kanülen oder Kompressen im OP-Bereich und auf der Intensivstation sei überschritten gewesen – zum Teil seit Jahren: Die Verwendungsdaten lagen demnach zwischen Juni 2006 und Juni 2013.

Die Sankt Antonius Klinik Wegberg war 2008 Schauplatz einer der größten Klinik-Skandale in Deutschland. Patienten waren ohne Notwendigkeit Organe entfernt worden, Operationswunden wurden mit Zitronensaft behandelt. Vier Patienten starben. Der damalige Chef wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach dem Gesetz dürfen Medizinprodukte nicht betrieben und angewendet werden, wenn sie Mängel aufweisen, durch die Patienten gefährdet werden können, wie Alberring sagte. Verantwortlich für den Zustand der Medizinprodukten seien die Angeschuldigten. Ihnen werde nicht vorgeworfen, dass die mangelhaften Produkte tatsächlich verwendet wurden. „Es reicht eine abstrakte Gefährlichkeit aus“, sagte der Sprecher. Den beiden drohe eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe. (dpa)