Dieser Besuch bei McDonald’s in NRW dürfte einem Mann (27) im Nachgang nicht geschmeckt haben.
Nachdem sich der 27-Jährige im Außenbereich einer McDonald’s-Filiale in Bergkamen (NRW) eine Speise gegönnt hatte, musste er jetzt vor Gericht. Darüber berichtet der „Westfälische Anzeiger“.
McDonald’s in NRW: Mann isst DAS und bekommt Probleme
Das Problem: Der Mann hatte sein Essen am 30. Mai dieses Jahres nicht etwa bei McDonald’s bestellt. Stattdessen spazierte der 27-Jährige mit einem Fremdprodukt in den Außenbereich des Schnellimbisses.
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Ohne vorgeschriebene Corona-Registrierung nahm der Bergkamener mit einem Begleiter dort Platz. Als ein McDonald’s-Mitarbeiter ihn darauf ansprach, passierte es.
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Das ist McDonald’s:
- Gegründet am 15. Mai 1940, Sitz in Oak Brook (Illinois, USA)
- umsatzstärkster Fast-Food-Konzern der Welt
- 2019 betrug der Umsatz 21 Milliarden US-Dollar
- Restaurants gibt es in 120 Ländern, der Großteil der rund 36.000 Standorte wird von Franchise-Unternehmern betrieben
- weltweit rund 205.000 Mitarbeiter
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Der ungebetene Gast zeigte dem Angestellten den Mittelfinger. Angesichts dieser Entgleisung, musste sich der Mann nun vor dem Amtsgericht Unna verantworten.
Mann widerspricht Mitarbeiter von McDonald’s in NRW
Dort ließ der gebürtige Pole über seinen Anwalt mitteilen, dass er tatsächlich fremdes Essen mit zu der Mc-Donald’s-Filiale in NRW gebracht habe.
Dem Angestellten habe er allerdings zu verstehen gegeben, dass er sich gleich wieder auf den Weg machen wolle. Den Mittelfinger habe er allerdings nicht gezeigt. Die in Deutschland als beleidigend eingestufte Geste sei überdies in Polen gar nicht bekannt.
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Mc-Donald’s-Mitarbeiter aus NRW spricht Klartext: „Auf gut Deutsch gesagt, asozial“
Der Angestellte teilte im Zeugenstand mit, dass er sich von dem Mittelfinger an sich gar nicht beleidigt gefühlt habe. Der Gesamtumstand, dass sich die Männer auch auf seine Bitte hin nicht registrieren lassen wollten und ihn dann erst per Peace-Zeichen und dann Mittelfinger abgewimmelt habe, habe ihn wütend gemacht: „Die Aktion war, auf gut Deutsch gesagt, asozial“, zitiert ihn der „Westfälische Anzeiger“.
Der Richter regte an, das Verfahren gegen den bisher noch nicht in Erscheinung getretenen Mann einzustellen, sollte er seine Aussage noch einmal überdenken. Nach einer kurzen Beratung lenkte der Angeklagte ein und teilte mit, dass es vielleicht doch sein könne, dass er den Mittelfinger gezeigt habe.
So kam er mit einem Bußgeld von 300 Euro davon, über das sich jetzt ein ambulanter Kinderhospizdienst freuen kann.