Am Montag soll in bestimmten Bereichen die Maskenpflicht in NRW fallen.
Seit knapp mehr als einem Jahr herrscht Maskenpflicht in NRW. Diese soll nun teilweise aufgehoben werden – allerdings gibt es dennoch Wichtiges zu beachten.
Maskenpflicht in NRW: Land setzt Lockerungen durch
Sie ist schon lange Teil des unausweichlichen Inventars geworden. Vor dem Verlassen der eigenen vier Wände prüfen viele noch einmal mit einem Griff in die Jacken- oder Hosentasche: Hab ich alles? Schlüssel, Handy, Portemonnaie – und Maske?
Mit dem rückläufigen Corona-Zahlen in NRW sollen die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus angepasst werden – darunter auch die Maskenpflicht.
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Das ist das Coronavirus:
- ist SARS-CoV-2 (Abkürzung für englisch: severe acute respiratory syndrome coronavirus 2)
- gehört zur Familie der Coronaviren, eine Infektion kann neue Atemwegserkrankung Covid-19 verursachen
- erstmals 2019 in der chinesischen Stadt Wuhan entdeckt
- wurde von der WHO am 30. Januar 2020 als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ und am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft
- Infektion erfolgt in der Regel über Tröpfcheninfektion und Aerosole
- inzwischen gibt es mehrere Mutation, die noch ansteckender sind – wie die britische, südafrikanische und die brasilianische
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Maskenpflicht in NRW: Keine Maske mehr im Freien
Das betrifft vor allem das Tragen der Maske im Freien. „Das gilt auch für Schulhöfe beziehungsweise das Außenschulgelände“, so das Land NRW. In Klassenzimmern soll es aber nach wie vor eine Maskenpflicht und regelmäßige Tests geben.
„Ab Montag gilt die Grundregel: Draußen muss in der Regel keine Maske getragen werden, es sei denn, man kann die Abstände nicht einhalten. Die weiterhin stark sinkenden Inzidenzen erlauben es uns, diesen Schritt zu gehen“, äußerte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Dennoch ist dies nicht überall der Fall: Wo Menschenansammlungen nicht vermeidbar sind, soll nach wie vor zur Maske gegriffen werden.
Darunter fallen folgende Szenarien:
- in Warteschlangen (zum Bespiel an Kassen)
- bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes
- in Kommunen, die „im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen“
Weiterhin erlaubt das Land in Situationen, wo nach wie vor eine Maskenpflicht herrscht, statt der FFP2-Maske auf eine medizinische Maske zurück greifen zu können.
Doch das ist noch nicht alles: Auch Fahrschulen, Sportvereine, etc. sollen von den Lockerungen profitieren.
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Maskenpflicht in NRW: Sport und Freizeit – das ändert sich
So soll in Fahrschulen beispielsweise das Tragen einer medizinischen Maske ausreichen. Bei „kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen“ können bei Nachweis eines negativen Tests Mindestabstände aufgehoben werden.
Auch die digitale Terminbuchung sowie die Kontaktdatenerfassung bei Freizeitangeboten im Freien, darunter fallen zum Beispiel Zoos oder Tierparks, sollen entfallen.
Des Weiteren heißt es, dass „Sitzungen, Tagungen und Kongresse […] mit mehr als 1.000 Teilnehmern im Freien stattfinden“ können. „In Innenräumen sind Veranstaltungen dieser Größenordnung ab dem 1. September 2021 mit Hygienekonzept erlaubt“, berichtet das Land NRW weiter.
Nach wie vor ist das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen erforderlich. Bei genügend Lüftung und Liftfilterung darf unter anderem in „Bildungs-, Kultur- Sport“-Einrichtungen eine Maske abgenommen werden, „wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden“.
Die neuen Regelungen sollen ab dem 21. Juni in Kraft treten. Mehr Informationen gibt es hier: Landesportal NRW. (ali)