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Mann missbraucht seine betrunkene Freundin zu Tode – die Details sind schockierend

Mann missbraucht seine betrunkene Freundin zu Tode – die Details sind schockierend

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Foto: dpa
  • War es Mord?
  • Nach einem Kneipenabend geht ein Paar nach Hause – sie völlig betrunken
  • Er hat Lust und soll sie am Ende aufs Brutalste missbraucht haben
  • Die Frau verblutet

Mönchengladbach. 

Es gibt Prozesse, deren Gegenstand mag man einfach nicht glauben. So wie diesen in Mönchengladbach: Die Anklage lässt auch grauenvolle Details nicht aus. Staatsanwalt Benjamin Kluck zählt die Gegenstände auf, mit denen der Angeklagte seine Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben soll.

Er beschreibt, wie tief der 68-Jährige sie in den Körper der Frau gerammt haben soll. Die Schilderungen sprengen die Vorstellungskraft. Die 55-jährige Frau überlebt den Exzess nicht, sie verblutet.

Anwalt des Angeklagten: „Sie liebten sich“

Seit Freitag sitzt ihr Partner wegen Mordes auf der Anklagebank im Mönchengladbacher Landgericht. Hellblaues Hemd, Haare gescheitelt, Brille mit Halte-Bändchen – bürgerlicher Eindruck.

Geschieden, ein Kind, bisher unauffällig, seit Juni vergangenen Jahres mit dem Opfer zusammen. Sein Anwalt Ulrich Sommer wird später von Liebe sprechen: „Selbst das entgleiste Sexualgeschehen ändert nichts daran, dass sie zusammenlebten und sich liebten.“

Lebensgefährtin trinkt Tequila bis zum Umfallen

An jenem Novemberabend 2016 gab es keinen Hinweis auf das Grauen, wie aus der Anklage deutlich wird. Das Paar ist mit Freunden in einer Kneipe. Die 55-Jährige trinkt so viel Tequila, dass sie irgendwann mit dem Barhocker hintenüber kippt.

Die spätere Blutprobe ergibt 3,79 Promille Alkohol. Ihr Bruder und ein Angestellter von ihm helfen, die Frau nach Hause zu bringen und ins Bett zu legen.

Mann rammt Gegenstände in bewusstlose Freundin

Als die Helfer weg sind, will der Angeklagte die Frau sexuell erregen, aber es kommt laut Anklage keine Reaktion. Er beginnt, die Frau mit Gegenständen zu missbrauchen. Danach soll er sie auch geschlagen haben.

Neben Rissen im Darm und in der Scheide stellt die Rechtsmedizin einen gebrochenen Wirbel fest. Der Mann soll erst am nächsten Morgen den Notarzt gerufen haben. Im Schlafzimmer des Paares findet die Spurensicherung überall Blut, Spritzer auch an Decke und Wänden.

Tochter weint bei Gericht leise vor sich hin

Die Tochter des Opfers ist Nebenklägerin in dem Verfahren. Ihre Anwältin hat in ihrem Sinne versucht, die Öffentlichkeit auszuschließen. Richter Lothar Beckers stellt aber das öffentliche Interesse über das postmortale Persönlichkeitsrecht – zumal die Frau „zu Lebzeiten freimütig über ihr Sexualleben Auskunft gegeben hat“.

Die Tochter weint bei der Anklageverlesung still vor sich hin. Der Angeklagte scheint zumindest äußerlich unbeeindruckt und in keiner Weise kleinlaut. „Er hat keine Angst vor der Öffentlichkeit“, sagt sein Anwalt und kündigt an, dass sein Mandant erst einmal nichts sagen wird. Der Staatsanwaltschaft wirft Anwalt Sommer vor, dass sie sich in der juristischen Aufarbeitung erheblich vergriffen habe. Der Prozess ist bis zum 12. Juni terminiert. (lin/dpa)

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