Junge Schülerinnen und Schüler dürfen den Schulhof vor dem Nachmittagsunterricht nicht verlassen, um zu Hause zu essen. Eine CDU-Abgeordnete hatte die Verwaltungsvorschrift im NRW-Landtag kritisiert. Schulministerin Sylvia Löhrmann begründete sie mit Sicherheitsaspekten und der Aufsichtspflicht.
Düsseldorf.
Schüler der Klassen 5 und 6 dürfen das Schulgelände vor dem Nachmittagsunterricht nicht zum Mittagessen daheim verlassen. NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) begründete die Verwaltungsvorschrift mit Sicherheitsaspekten und einer Aufsichtspflicht der Schule für die Zehn- bis Zwölfjährigen.
Die CDU-Abgeordnete Christina Schulze-Vöcking hatte in einer Kleinen Anfrage im Landtag kritisiert, dass das „amtliche Verbot“ bei vielen Eltern im ländlichen Raum auf Unverständnis stoße. Löhrmann verwies aber auf die Gefahren für jüngere Schüler, die den Schulweg sonst zweimal zurücklegen müssten.
Außerdem finde der verpflichtende Nachmittagsunterricht in diesen Jahrgängen nur höchstens einmal pro Woche statt. An den anderen Unterrichtstagen bestehe so weiter Gelegenheit für ein gemeinsames Mittagessern mit der Familie. Bei Schülern der Klassen 7 bis 10 kann die Schulkonferenz auf Antrag der Eltern ein Verlassen des Schulhofs erlauben.