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NRW-Lehrerinnen dürfen Kopftuch tragen – Gesetz wird geändert

Lehrerinnen dürfen Kopftuch tragen – Gesetz wird geändert

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Foto: picture-alliance/ dpa
Die Lehrerein aus Castrop-Rauxel wurde entlassen, weil sie das Kopftuch nicht ablegte. Acht Jahre später gibt das Bundesverfassungsgericht ihr Recht.

Düsseldorf. 

An der Schillerschule in Castrop-Rauxel versteht man die Aufregung bis heute nicht. „Wissen Sie, das Kopftuch der Kollegin hat hier nie eine Rolle gespielt“, sagt der Lehrer am Telefon, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen will. „Wir sind eine Hauptschule mit Schülern ganz unterschiedlicher Herkunft. Wer soll sich da über ein Kopftuch aufregen?“

So liberal sah es der Gesetzgeber in NRW lange nicht. Aynur Aykan-Boz, damals 30-jährige Türkischlehrerin an der Schillerschule, wurde 2007 aus dem Landesdienst entlassen. Sie weigerte sich, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen. Das verstieß klar gegen das im Jahr zuvor von CDU und FDP reformierte Schulgesetz. Wer pädagogisch im Namen des Landes arbeitet, sollte mit keinem religiösen Symbol das Neutralitätsgebot des Staates verletzten. Zumindest mit keinem muslimischen Kopftuch, denn die katholische Ordenstracht oder die jüdische Kippa blieben gestattet.

Sogar rosa Baskenmütze untersagt

Aynur Aykan-Boz klagte sich durch alle Instanzen. Ebenso wie eine Sozialpädagogin aus Düsseldorf, der von der Schulaufsicht sogar eine rosa Baskenmütze als Kopftuch-Ersatz untersagt worden war. Nun erfuhren beide Frauen späte Genugtuung durch das Bundesverfassungsgericht. NRW, wie auch andere Bundesländer, darf Lehrerinnen nur noch dann das Bedecken ihres Haars untersagen, wenn davon eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden ausgeht.

Was das im Alltag bedeutet, blieb der Lehrergewerkschaft „Verband Bildung und Erziehung“ (VBE) schleierhaft. „Der Gesetzgeber ist nun gefordert, für die Schulleitungen einen neuen rechtssicheren Rahmen zu schaffen“, forderte der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann. Die Lehrervertretungen reagierten insgesamt reserviert auf das Karlsruher Urteil. Zu verbreitet ist die Sorge, dass Lehrerinnen mit Kopftuch einen konservativen Islam in staatliche Einrichtungen tragen.

Reform des Schulgesetzes

Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) kündigte dagegen frohen Mutes eine zügige Reform des Schulgesetzes an. „Religionen dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden“, stellte sie fest. Der veränderten gesellschaftlichen Realität werde Rechnung getragen.

Das Kopftuchverbot von 2006 soll schnell korrigiert werden, das Schulministerium spielt mehrere rechtliche Szenarien durch. Klar ist: Muslimische Lehrerinnen werden demnächst weitgehend frei sein, mit Kopftuch zu unterrichten.

Kopftuch verboten, Kippa und Ordenstracht erlaubt

Bislang war dies nur in Einzelfällen im islamischen Religionsunterricht möglich. Wie viele der rund 100.000 Lehrerinnen in NRW überhaupt muslimischen Glaubens sind, ist beim Land nicht erfasst. Nennenswerter politischer Widerstand ist im Landtag nicht mehr zu erwarten. „Das Urteil taugt nicht als Kampfinstrument“, befand FDP-Fraktionsvize Joachim Stamp.

Das war vor zehn Jahren noch anders. Das Verfassungsgericht hatte 2003 die Regelung eines Kopftuchverbots in die Hände der Landesgesetzgeber gelegt. Schwarz-Gelb in NRW schrieb 2006 ein Gesetz, das religiöse Bekundungen im Unterricht verbieten, die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte“ aber weiter ermöglichen sollte.

Dieser rechtliche Spagat war nicht zu halten.