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NRW-FDP will gegen Millionenstrafe klagen

NRW-FDP will gegen Millionenstrafe klagen

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Foto: ddp

Düsseldorf. Die NRW-FDP will die Millionenstrafe wegen der Spendenaffäre um den verstorbenen FDP-Politiker Jürgen Möllemann nicht auf sich sitzen lassen. Die Partei will klagen, um den Strafbescheid über 4,3 Millionen Euro nicht zahlen zu müssen.

Der FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen will gegen die Millionenstrafe wegen der Spendenaffäre um den verstorbenen FDP-Politiker Jürgen Möllemann klagen. Das beschloss der Vorstand der Landespartei am späten Montagabend nach Informationen der WAZ. Der nordrhein-westfälische Landesverband beauftragte die Bundesspitze, gegen den Strafbescheid vorzugehen, teilten Landesverband und Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms am Dienstag gemeinsam mit.

Die Bundestagsverwaltung hatte wegen Verstoßes gegen das Parteienfinanzierungsgesetz einen Strafbescheid über gut 4,3 Millionen Euro erlassen. Wegen Verstöße gegen das Parteiengesetz zur Zeit des früheren FDP-Landeschefs Jürgen Möllemann soll die Landespartei insgesamt 4,3 Millionen Euro zahlen.

„Keine strengeren Maßstäbe“

«Der Landesvorstand hat den Bundesschatzmeister einstimmig aufgefordert, Rechtsmittel gegen diesen Bescheid einzulegen», heißt es in der Erklärung. Der NRW-Landsvorstand sehe die eigene Aufklärungsarbeit «nicht hinreichend gewürdigt». Für die FDP dürften zudem «keine strengeren Maßstäbe als für andere, größere Parteien gelten».

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte am vergangenen Donnerstag der FDP einen Strafbescheid in Höhe von 4 336 648,79 Euro zugestellt. Zur Begleichung der Gesamtsumme sollen auch jene 873 500 Euro herangezogen werden, die von der FDP bereits im November 2002 vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt wurden.

In den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 hatte Möllemann Bargeld in beträchtlicher Höhe persönlich an den damaligen Landesschatzmeister und späteren Landesgeschäftsführer übergeben. Die Gelder wurden gestückelt, unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbandes eingezahlt und entsprechend verbucht. Diese Spendenvorgänge sind nach Auffassung des Bundestages jeweils als Verstöße gegen das parteienrechtliche Verbot zu bewerten, Spenden anzunehmen, wenn ihre wahre Herkunft nicht feststellbar ist. (cm/afp/ddp)