Weil ein Thüringer Bürgermeister ihm einen Handschlag verwehrt hatte, war ein NPD-Politiker vor Gericht gezogen. Ohne Erfolg, wurde nun entschieden.
Gera/Greiz.
Einen Prozess um einen Handschlag gibt es auch nicht alle Tage. Ein NPD-Lokalpolitiker aus Thüringen wollte seinen Bürgermeister gerichtlich dafür ahnden lassen, dass der ihm vor einem guten halben Jahr keinen Handschlag geben wollte. Am Mittwoch hat das Gericht entschieden.
Das Ergebnis: Thüringer Bürgermeister müssen rechtsextremen Stadträten bei deren Verpflichtung nicht die Hand reichen – anders als in der Kommunalordnung des Landes vorgesehen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Gera entschieden.
Kein Rechtsanspruch auf einen Handschlag
Der Handschlag habe nur symbolischen Charakter, ein Rechtsanspruch bestehe nicht. Geklagt hatte ein Greizer NPD-Stadtrat, dem Bürgermeister Gerd Grüner (SPD) bei der Verpflichtung im Juni 2014 die Geste verweigert hatte. Die Geraer Richter begründeten ihr Urteil damit, dass durch den unterlassenen Händedruck ein Stadtrat keinerlei rechtliche Nachteile erleide und sich nichts an seinem Status ändere.
Eine ähnliche Entscheidung gab es im November vergangenen Jahres in Eisenach. Drei dortige NPD-Politiker hatten Oberbürgermeisterin Katja Wolf von der Linkspartei verklagt, weil sie ihnen ebenfalls den Handschlag verweigert hatte. Das Gericht wies die Klage laut Medienberichten ab. (dpa/WE)