NPD-Politiker muss wegen KZ-Tattoo nun ins Gefängnis
Er hat nun alle Rechtsmittel ausgeschöpft: Ein NPD-Politiker muss für sein KZ-Tattoo mit dem Satz „Jedem das Seine“ hinter Gittern.
Barnim.
Der Brandenburger NPD-Politiker Marcel Zech muss für acht Monate ins Gefängnis. Der 28-Jährige hatte ein Tattoo mit der Silhouette des Konzentrationslagers Auschwitz und dem Spruch „Jedem das Seine“ gezeigt. Das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigte nun das Urteil.
Der Barnimer Kreistagsabgeordnete hatte im November 2015 ein Schwimmbad in Oranienburg besucht und dabei die Tätowierung öffentlich präsentiert. Das Landgericht Neuruppin hatte im November vergangenen Jahres geurteilt, dass Zech den Massenmord der Nazis damit billige. Der NPD-Politiker ging daraufhin gegen das Urteil in Revision. Diese Oberlandesgericht lehnte diese nun ab.
Tattoo laut Gericht keine einfache Meinungsäußerung
Zech habe in dem Revisionsantrag argumentiert, dass die bildliche Darstellung des KZ keine Meinungsäußerung sei, sagte Gerichtssprecherin Judith Janik. Dagegen habe das OLG darauf erkannt, dass das Tattoo durchaus als Billigung des Holocaust zu verstehen sei. „Da das Tattoo in dem Schwimmbad zwei Stunden lang zur Schau gestellt wurde, ist das Rechtsempfinden der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt worden“, sagte Janik. Daher habe das OLG die verhängte Haftstrafe als gerechtfertigt angesehen.
Das Internationale Auschwitz Komitee reagierte erleichtert auf die Entscheidung des OLG. „Gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Bestätigung dieses Urteils angesichts der Tatsache, dass die Überlebenden von Auschwitz immer öfter mit Verherrlichungen als auch mit Relativierungen oder Leugnungen des Holocaust konfrontiert sind, ein wichtiges Signal“, sagte Vizepräsident Christoph Heubner. Dies sei eine Strategie, die Rechtsextreme weltweit verbinde. „Gerade deshalb ist dieses Urteil und der Tatbestand, dass der Täter eine Gefängnisstrafe wird verbüßen müssen, von großer Bedeutung.“
Landgericht hatte Strafmaß erhöht
Zech war im Dezember 2015 vom Amtsgericht Oranienburg zunächst zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt. Das Landgericht Neuruppin erhöhte das Strafmaß daraufhin auf acht Monate Haft ohne Bewährung. (FMG/dpa)