A2LL hat ausgedient. Die Jobcenter in NRW rüsten auf die neue Software „Allegro“ um. Eine gewaltige Aufgabe. 35 Jobcenter werden Allegro bald nutzen, die Software ist dafür zuständig, dass 1,1 Millionen Menschen Hartz-IV bekommen. Aber das Vorgängerprogramm war längst aus der Zeit gefallen.
An Rhein und Ruhr.
Nun soll vieles besser werden: Die 35 von Kommunen und Arbeitsagentur betriebenen Jobcenter in NRW rüsten auf die Software „Allegro“ um. Das neue IT-Verfahren ist den Angaben zufolge für Mitarbeiter leichter handhabbar und kann besser an Gesetzesänderungen angepasst werden. Es soll zudem für übersichtlichere und somit nachvollziehbare Hartz-IV-Bescheide sorgen. „In der Konsequenz versprechen wir uns davon weniger Widersprüche und Klagen“, sagte Werner Marquis von der Regionalagentur für Arbeit gegenüber der Funke-Mediengruppe. Bei Wohlfahrtsverbänden wird die Bereitstellung der Software begrüßt. Die Technik steht ab Montag, 18. August, zur Verfügung. Die Jobcenter rüsten aber erst nach und nach um.
Software-Umstellungen sind stets heikel. Das weiß jeder Betrieb, das weiß man in jeder Verwaltung. Diese ist noch etwas heikler als viele andere: Bis Juni 2015 sollen alle 35 von Arbeitsagentur und Kommunen betriebenen Jobcenter aufs neue IT-System „Allegro“ umgestellt haben. Mehr als 1,1 Millionen Menschen erhalten Hartz IV-Leistungen über diese Jobcenter, die Monat für Monat insgesamt 547 Millionen Euro auszahlen. Zahlungsverzüge, weil die die IT-Umstellung hakt und Technik streikt – das darf es nicht geben. „Die Leute brauchen ihr Geld“, sagt Werner Marquis von der Regionalagentur für Arbeit.
Zeitenwende in den Jobcentern
Mit „Allegro“ sollen fortan Leistungen berechnet und Bescheide erstellt werden. Falls das nicht recht klappt, steht bis Juni auch noch das alte Programm zur Verfügung. „So wird eine Verzögerung bei der Auszahlung von Geldleistungen ausgeschlossen“, heißt es bei der Arbeitsagentur. Vorsichtsmaßnahme Nummer zwei: Jedes Jobcenter kann selbst entscheiden, wann genau und wie es mit „Allegro“ loslegt – je nach Schulungsstand der Mitarbeiter. Für Bürger wichtig zu wissen: Die bekannten Antragsformulare bleiben unverändert; mit der Umstellung auf das neue Programm erhalten Bedarfsgemeinschaften einmalig neue Nummern.
Fachleute begrüßen, dass die Zeit für den „Allegro“-Vorgänger abläuft. „Wir haben die Hoffnung, dass sich nun was bessert“, sagt Martin Debener vom Paritätischen. Mit „A2LL“ hat das auslaufende IT-System nicht nur einen außerirdisch klingenden Namen, die Mitarbeiter in den Jobcentern mussten auch mehr und mehr den Eindruck haben, dass es sich um ein Computerprogramm aus einer anderen Galaxie handelt. Denn: Das schon zum Start von Hartz IV entwickelte „A2LL“ konnte nicht auf die in einer solchen Fülle auch nicht erwarteten Gesetzesänderungen eingehen – und wenn, dann häufig erst mit Zeitverzug.
Handbuch für alte Software umfasste 136 Seiten
Viele Änderungen erforderten komplizierte Eingaben bei der Bedienung von „A2LL“. Ein mittlerweile auf 136 Seiten angeschwollenes Handbuch beschreibt alle diese Hilfsschritte. „Mitarbeiter müssen das Programm teils sogar austricksen, damit beim Berechnen von Leistungen unterm Strich etwas Richtiges rauskommt“, sagt Debener.
Beispiele? Den 2011 eingeführte „ergänzende Leistungsanspruch bei unabweisbarem und laufendem Bedarf“ (z.B. für Pflege- und Hygieneartikel für chronisch Kranke) versteht „A2LL“ so bis heute nicht, er kann nur über Hilfsschritte ermittelt werden. Und die „Gewährung eines Mehrbedarfes bei dezentraler Warmwassererzeugung“ findet sich erst seit April 2012 im Programm wieder. Zuvor mussten Mitarbeiter von Hand Bedarfe für jede Person einzeln unter einer falschen Bezeichnung eingeben, damit richtige Werte herauskamen. Oder auch nicht rauskamen: Immer wieder gab es bei komplizierten Eingaben Fehler. Die Folge: Beschwerden vor Ort oder Widersprüche gegen Bescheide.
Berechnungsbogen erklärt die Werte
Bei der Arbeitsagentur hat man diese Probleme schon lange gesehen. Seit 2008 wurde dort mit IT-Spezialisten und Fachleuten aus den Jobcentern intensiv an „Allegro“ gearbeitet. Dass das neue Programm nun auch für besser nachvollziehbare Bescheide sorgen soll, ist laut Martin Debener vom Paritätischen überfällig: „Ich habe nie verstehen können, warum ein Steuerbescheid vom Finanzamt zwei oder drei Seiten hat, einer für Hartz IV vom Jobcenter aber sieben.“
Sieben Seiten können es freilich auch in Zukunft sein. Der eigentliche Bewilligungsbescheid (zum Download geht es hier)konzentriert sich dabei auf die ersten zwei, die übrigen dienen als Erklärung. Sie zeigen übersichtlich in Spalten auf einem Berechnungsbogen, wie die ermittelten Leistungen zustandekommen.