Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat eine Änderung des Strafrechts zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen abgelehnt. Mehr Ermittlungskompetenzen für die Ärzteschaft selbst und eine mögliche Aberkennung der Kassenzulassung hätten „im Zweifelsfall mehr Wirkung, als Änderungen im Strafrecht“, sagte Montgomery am Mittwoch in Berlin.
Berlin (dapd). Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat eine Änderung des Strafrechts zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen abgelehnt. Mehr Ermittlungskompetenzen für die Ärzteschaft selbst und eine mögliche Aberkennung der Kassenzulassung hätten „im Zweifelsfall mehr Wirkung, als Änderungen im Strafrecht“, sagte Montgomery am Mittwoch in Berlin.
Korruption werde zudem jetzt schon berufsrechtlich sanktioniert. „Wir vertreten diese Sanktionen ausdrücklich und wünschen uns sogar eine Verschärfung des Ermittlungs- und Sanktionsinstrumentariums“, fügte Montgomery hinzu.
Gleichzeitig verwies der Ärztepräsident darauf, dass es nicht allein um ein Gesetz gegen Ärzte gehen könne. „Wer Betrug und Fehlverhalten im gesamten Gesundheitswesen wirksam bekämpfen will, der muss auch alle anderen Berufsgruppen – vor allem aber die Geldgeber bei Korruptionsfällen – mit einbeziehen“, sagte er. Auch das Fehlverhalten der Krankenkassen müsse auf den Prüfstand, „sei es bei fragwürdigen Rabattverträgen, bei sogenannten Abrechnungsoptimierungen oder auch wie jüngst, wenn Schwerkranke aus ihrer Krankenkasse gemobbt werden“.
Im Juni vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass sich niedergelassene Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen, wenn sie von einem Pharmaunternehmen Geld dafür annehmen, dass sie dessen Medikamente verschreiben. Gleichzeitig signalisierten die Bundesrichter aber, dass sie politischen Handlungsbedarf sehen.
(Weitere Zusammenfassung bis 1830, 70 Zeilen)
dapd
2013-01-02 18:22:18.0