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Laschets „Noten-Affäre“ gilt nun als rechtlich erledigt

Laschets „Noten-Affäre“ gilt nun als rechtlich erledigt

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Landtag beschäftigt sich mit Laschets «Noten-Affäre» Foto: dpa
In der „Noten-Affäre“ von CDU-Landeschef Laschet sieht das NRW-Wissenschaftsministerium keinen Anlass zum Einschreiten.

Düsseldorf. 

Trotz zahlreicher Ungereimtheiten in der „Noten-Affäre“ von CDU-Landeschef Armin Laschet sieht das NRW-Wissenschaftsministerium als Rechtsaufsicht der RWTH Aachen keinen Anlass zum Einschreiten. In einem 64-seitigen Abschlussbericht stellte die Hochschule klar, dass der damalige Lehrbeauftragte Laschet die RWTH Aachen über Einzelheiten der „Noten-Affäre“ im Unklaren gelassen habe.

Die Affäre um offenbar im Juli 2014 auf dem Postweg verschwundene Klausuren von Masterstudenten im Europastudiengang, fehlerhafte Zensuren und vernichtete Notizen hatte im Sommer für negative Schlagzeilen gesorgt. In dem Bericht ans Ministerium wies die Hochschule nun darauf hin, dass Laschet nicht ausdrücklich erklärt habe, wie er 35 Noten für 28 Klausurteilnehmer vergeben konnte. Auch hätte Laschet damals bei der Rekonstruktion der Noten für die verloren gegangenen Klausuren keine mündliche Mitarbeit bewerten dürfen, betonte die Hochschule.

RWTH Aachen hat Wiederholung der Prüfung angeordnet

Laschet hatte erklärt, er habe die verlorenen Noten aus persönlichen Notizen rekonstruiert. Dass die Notizen der Hochschule nicht vorgelegt werden konnten, bewertet die RWTH Aachen nicht als Vergehen, weil Notizen lediglich Hilfsmittel und keine relevanten Bestandteile der Prüfungsakte seien. Zudem hätten auch so „erhebliche Zweifel“ bestanden, dass die gemeldeten Noten auf einer hinreichenden Grundlage basierten, weil klar wurde, „dass Noten ohne Prüfungsteilnahme gemeldet wurden“. Da hatten sich Studierende gemeldet, die gar nicht mitgeschrieben hatten. Es gab laut Hochschule „keine gesonderte Anmeldeliste für das Seminar“.

Die RWTH Aachen hat die Klausuren inzwischen annulliert und die Wiederholung der Prüfung angeordnet. „Diese Entscheidung ist nach rechtsaufsichtlicher Prüfung rechtsfehlerfrei und nicht zu beanstanden“, erklärte das Ministerium. „Die Frage, ob ein Verhalten von handelnden Personen im Vorfeld rechtlich zu beanstanden gewesen wäre, stellt sich deshalb unter dem Gesichtspunkt der Rechtsaufsicht nicht mehr.“

Aus Sicht der Hochschule war es zwar unüblich, aber nicht zu beanstanden, dass Laschet die Klausuren auf dem Postweg verschickt hat. Eine Notenliste per E-Mail habe die Hochschule nicht erhalten. Die Grünen-Abgeordnete Ruth Seidl kritisierte, dass Laschet keine Noten in das Campusmanagementsystem eingegeben habe. In jedem Fall zeige die Antwort der RWTH Aachen, dass Laschet seine Aufgaben nicht erfüllt habe. „Ob Herr Laschet die Klausuren je korrigiert und verschickt hat, wird damit immer fraglicher.“