Ersatzbirnen im Auto sind in manchen Ländern Pflicht
Autofahrer sind im Ausland verpflichtet Ersatzteile für die Beleuchtung mitzuführen. Foto: Stephan Jansen
Autofahrer sind im Ausland verpflichtet Ersatzteile für die Beleuchtung mitzuführen-
Stuttgart.
Wer mit dem Auto ins Ausland reist, muss in manchen Ländern verpflichtend Ersatzteile für die Beleuchtung an Bord haben. Wie die Zeitschrift „Auto Straßenverkehr“ (Ausgabe 15/2018) erläutert, ist dies in Frankreich, Kroatien und Tschechien der Fall – wenn auch nur für die Leuchtmittel, die Autofahrer in Eigenregie austauschen könnten. Für Autos mit Xenon- oder LED-Leuchten gilt diese Pflicht also nicht. Einen Ersatz für Blinker- und Bremsleuchten müssen Autofahrer dort allerdings in jedem Fall nachweisen können (dpa).