Was hat sich der Nachbar hierbei nur gedacht?
Eine Kundin hat ein Paket mit DHL verschickt, doch statt bei ihrem Vater ist es beim Nachbarn angekommen. Und der will es nicht mehr rausrücken. Darum beschwert sich die Kundin nun bei DHL. Doch die Reaktion des Unternehmens bringt sie auch nicht weiter.
DHL: Nachbar nimmt Paket an – und behält es für sich
„Ich habe jetzt mal eine ernst gemeinte Frage“, beginnt die Kundin ihre Beschwerde via Facebook. „Wie kann es sein, dass ich ein Paket an meinen Vater schicke und bei der Nachverfolgung des tatsächlich zugestellten Pakets erscheint der mir bis dato völlig unbekannte Name des Nachbarn?“
—————————————————————
Das ist die Deutsche Post DHL Group:
- Post- und Paketdienstleister sowie Anbieter internationaler Express-, Speditions-, E-Commerce- und Supply-Chain-Management-Leistungen
- Von 1998 bis 2002 schrittweiser Erwerb von DHL durch Deutsche Post AG
- Konzern mit rund 570.000 Mitarbeiter in 220 Ländern
- 66,8 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2020
—————————————————————
Laut ihrer Aussage wurde das Paket „unrechtmäßig“ an einen Nachbarn ihres Vaters ausgehändigt. Der habe es in Empfang genommen und wolle es nun nicht mehr hergeben.
Und bei der Sendungsverfolgung sei auf einmal der Name des Nachbarn aufgetaucht, den sie „noch nie gehört oder gelesen, geschweige denn auf einen Paketaufkleber geschrieben habe“.
DHL: Paketzusteller gibt Sendung an Nachbarn weiter – das wird zum Problem
Die Kundin ist wütend. „Ich bin so sauer“, schreibt sie bei Facebook. Sie kann nicht verstehen, warum das Paket an ihren Vater nun an den Nachbarn geht und warum es nicht einfach zur Abholung bereitgestellt wird.
——————–
Mehr News:
——————–
Das Unternehmen reagiert verständnisvoll auf ihre Beschwerde. Die Ersatzzustellung an Nachbarn und Hausbewohner sei in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Dennoch müsse im Sendungsverlauf klar zu erkennen sein, dass es sich um eine Ersatzzustellung an einen Nachbarn handle.
„Hier ist dem Zusteller vermutlich ein Fehler passiert“, kommentiert das Unternehmen den Post. „Für den entstandenen Ärger bitten wir um Entschuldigung.“ (mbo)