- Ab dem 16. März gilt das Kutten-Verbot
- Betroffen sind unter anderem Rockergruppen wie die „Hells Angels“ oder „Bandidos“
- Rockervereinigungen wollen das Verbot vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen
Herne.
Dröhnende Motoren, hunderte Rocker, aber nur wenige Kutten. Rockergruppen aus ganz Europa erschienen am Donnerstag am Waldfriedhof in Herten. Dort gedachten sie dem ermordeten Jaden.
Hintergrund: Jadens Stiefvater hatte Verbindung zur Rockervereinigung „Bandidos“. Nur auffällig: Wenige der Rocker trugen ihre Kult-Kutten.
Kutten-Verbot seit dem 16. März
Seit dem 16. März, also Donnerstag, gilt bundesweit das vereinsrechtliche Verbot der Rocker-Symbole. Dies betrifft unter anderem Rockergruppen wie die „Hells Angels“ oder „Bandidos“ – unabhängig davon, welcher Chapter- oder Charter-Name auf dem „Bottom-Rocker“ genannten Ortszusatz unter dem jeweiligen Vereinssymbol steht.
Polizei soll hart durchgreifen
„Wer sich dem Verbot widersetzt, dem wird die Kutte abgenommen und es wird Strafanzeige gestellt“, kündigte NRW-Innenminister Ralf Jäger an.
Mehrere Polizisten vor Ort überwachten das Verbot auch bei der Andacht.
Rockergruppen wollen Verbot prüfen lassen
„Wir fühlen uns von dem Gesetzgeber ungerecht behandelt. Das Verbot halten wir für nicht verfassungskonform“, so ein Sprecher der „Bandidos“ gegenüber DER WESTEN.
Die Rockergruppen wollen deshalb gemeinsam vor das Verfassungsgericht ziehen.
Landeskriminalamt geht noch weiter
Landesweit sind nach Angaben des Innenministeriums 48 Chapter oder Charter der verbotenen Rockergruppierungen betroffen.
Insgesamt haben diese Gruppierungen in NRW rund 1500 Mitglieder.
Das Landeskriminalamt prüft zudem die Internetauftritte von verbotenen Gruppierungen. Auch Symbole an Gebäuden sind von dem Verbot betroffen.
(mb/mit dpa)
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