Düsseldorf.
Spielzeug, Bücher, Kleidung, vielleicht ein neues Handy? Der Wunschzettel der Kinder wird länger mit jedem Tag, den der Advent näher rückt. Der Weihnachtsbaumkauf steht auch noch an und eigentlich möchte man die Festtage ja auch noch für einen kurzen Urlaub nutzen: Die Weihnachtszeit fordert jede Familie finanziell heraus. Gut, dass es das Weihnachtsgeld gibt. Doch kommt wirklich jeder in seinen Genuss? Und bekommt der Chemikant genauso viel wie ein Verkäufer?
Fest steht jetzt: Nur jeder zweite Beschäftigte in Deutschland bekommt diese Sonderzahlung. Je nach Branche fallen die Summen unterschiedlich hoch aus. Wie aus einer Analyse des WSI-Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht, erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld – 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens.
Darunter liegen unter anderem die Versicherungen (80 Prozent), der Einzelhandel (62,5 Prozent) sowie die Metallindustrie (55 Prozent). Im öffentlichen Dienst der Gemeinden beträgt die Jahressonderzahlung – zusammengesetzt aus Urlaubs- und Weihnachtsgeld – je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent.
Kein zusätzliches Geld für Beschäftigte im Fleischerhandwerk
Beschäftigte, die in einem Unternehmen ohne Tarifbindung arbeiten, haben deutlich schlechtere Chancen, ein Weihnachtsgeld zu erhalten, berichtet das WSI-Institut. 71 Prozent der Tarifbeschäftigten haben demnach ein Anrecht auf Weihnachtsgeld, ohne Tarifvertrag sind es lediglich 42 Prozent.
Kein Weihnachtsgeld erhalten Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk. Auch in den Tarifverträgen für das Fleischerhandwerk und Angestellte im Dachdeckerhandwerk ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes laut NRW-Arbeitsministerium nicht vorgesehen.
Bei Tariferhöhungen steigt in aller Regel auch das Weihnachtsgeld automatisch, es gibt aber auch Fix-Beträge – im Steinkohlenbergbau zum Beispiel sind es 2000 Euro. Unübersichtlich wird die Lage dadurch, dass es zahlreiche Haustarifverträge gibt. Auch beim Essener Energiekonzern RWE gebe es „keine konzernweit einheitliche Regelung“, heißt es. Eine Vielzahl von Mitarbeitern hat allerdings mindestens einen Anspruch auf ein volles Grundgehalt als Weihnachtsgeld ab dem zweiten Beschäftigungsjahr – zusätzlich zu einer „freiwilligen Sonderzuwendung“ des Unternehmens.
Auch bei Thyssen-Krupp wird Weihnachtsgeld gezahlt. Auf der Basis von Tarifverträgen erhalten die Tarifangestellten ein 13. Einkommen in Höhe von 55 Prozent der monatlichen Vergütung. Abhängig von Branche und Standort kann die Zahlung variieren. Einschränkungen beim Weihnachtsgeld gibt es in Konzernunternehmen, in denen Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung getroffen worden sind. Außertariflich Angestellte erhalten alternativ eine Tantiemezahlung – je nach Erfolg.
Die Tarifbeschäftigten von Evonik erhalten 95 Prozent ihrer regelmäßigen Monatsbezüge als „Jahresleistung“. Die Zahlung basiert auf dem entsprechenden Flächentarifvertrag der Chemieindustrie.
Volles Monatsgehalt bei Katjes
Beim Energieversorger Eon erhalten die meisten Beschäftigten kein Weihnachtsgeld mehr. Die Zahlung sei verrechnet und auf die zwölf regulären Gehälter übertragen worden, heißt es bei Eon. Das niederrheinische Unternehmen Lemken unterliegt dem Tarifvertrag der Metall-und Elektroindustrie.Wer seit sechs Monaten im Unternehmen arbeitet, bekommt 25 Prozent des Monatsgehalts. Wer seit drei Jahren dabei ist, dem steht ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent. Deutlich mehr erhalten die Beschäftigten beim Chemiekonzern Altana mit Sitz in Wesel: 95 Prozent des monatlichen Entgelts. Katjes aus Emmerich bezahlt nach Tarifvertrag der Süßwarenindustrie. So erhalten die Angestellten ein volles 13. Monatsgehalt.