Klingt lustig, ist aber ernst gemeint: Die Mitarbeiter im neuen Finanzamt in Solingen sollen Kollegen und Besucher per Tröte warnen, wenn es in dem Gebäude brennt. Die sogenannten „Alarmhupen“ seien eine kostengünstige und effiziente Möglichkeit, findet die Oberfinanzdirektion NRW.
Solingen.
Die Beamten im neuen Finanzamt Solingen greifen bei Feueralarm zur Tröte, um Kollegen und Besucher zu warnen. Das klingt erst einmal komisch: Finanzbeamte, die im Falle eines Brandes mit Vuvuzelas durch die Flure des Amts stürmen? Ganz so ist es nicht.
Der Neubau des Finanzamtes wurde im April 2013 eröffnet; 16 Millionen Euro hat er gekostet. In den vergangenen Tagen wurden die „manuell zu bedienenden Alarmhupen“, so die korrekte Fachbezeichnung, an rund zwei Dutzend Mitarbeiter des Finanzamtes verteilt. Das Alarmsignal ist zu hören, wenn man in die Geräte hineinpustet. Es handele sich um ein „ordnungsgemäßes Alarmgerät“, sagt Katharina Hecker, Sprecherin der Oberfinanzdirektion NRW.
Evakuierungshelfer greifen zur Alarmhupe und räumen die Flure
Die Beamten müssen sich im Notfall aber nicht nur auf die pure Kraft ihrer Lungen verlassen. Das neue Finanzamt habe bauliche Brandschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Fluchtwege, und es gebe die Möglichkeit, über ein sogenanntes „push2phone-System“ die Beschäftigten via Telefon zu informieren, teilt die Oberfinanzdirektion mit. Dabei gehen über einen zentralen Alarmknopf beim Pförtner Signale an alle Telefonapparate raus.
Das Problem: Was passiert, wenn die Telefone nicht funktionieren? Und wer nicht an seinem Arbeitsplatz sitzt, der kriegt den Ernstfall auch nicht unbedingt mit. Darum werde per Alarmhupe gewarnt, erklärt Hecker. Dafür sollen die sogenannten Evakuierungshelfer sorgen. Sie sind die Mitarbeiter des Finanzamtes, die eine Tröte erhalten haben und im Notfall den Signalton ausstoßen und die Flure räumen.
Effiziente und kostengünstige Möglichkeit, die dem Brandschutz entspricht
„Dies mag auf den ersten Blick komisch wirken – stellt aber eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit dar, im Notfall zu warnen, die den Vorteil hat, unabhängig von jeder Technik zu sein. Es erfüllt genau seinen Zweck“, so Hecker. „Übrigens: Das Gebäude und die Art der Evakuierung entsprechen sowohl baulich als auch organisatorisch in jeder Hinsicht dem Brandschutz.“
Ist die Warnung per Alarmhupe zulässig? „Wenn die Leute wach sind, ist die Gefährdung gering“, sagt Ottmar Müller von der Feuerwehr Solingen. „Die Mitarbeiter können sich gegenseitig warnen. Daher ist keine Brandmeldeanlage vorgeschrieben.“ Eine baubehördliche Pflicht bestünde hingegen, wenn es im Finanzamt auch Schlaf- oder Ruheräume gäbe.