Die AfD hat mit ihrer Unterlassungsklage gegen eine Internet-Seite Erfolg gehabt, auf der die Grünen Mecklenburg-Vorpommerns Ziele der AfD kritisieren. Das Landgericht Köln habe die Verwendung der Domain per einstweiliger Verfügung (Az.: 31 O 281/16) verboten, teilte am Mittwoch der von der AfD beauftragte Rechtsanwalt Carsten Brennecke mit. Auch nach Ansicht der Richter hätten die Grünen mit der Seite www.alternativ-fuer.de im Wahlkampf das Namensrecht der AfD verletzt und gegen das Parteiengesetz verstoßen. Laut Gesetz dürften Parteien Wähler nicht über die Herkunft einer Wahlwerbung täuschen, erklärte der Anwalt.
Schwerin/Köln.
Die AfD hatte wegen der Ähnlichkeit der Internet-Adresse zu einer eigenen Domain von den Grünen mittels Unterlassungsverfügung verlangt, die Seite abzuschalten. Nachdem diese nicht darauf reagierten, legte die AfD Klage ein. Das Urteil sei der Gegenseite übermittelt worden. Weigerten sich die Grünen weiter, drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro, sagte Brennecke. Ein Sprecher das Grünen- Landesverbandes sagte auf Anfrage, dass das Urteil genau geprüft werde. Danach wolle die Partei entscheiden, ob sie Widerspruch einlegen wird. Die Grünen hatten ihr Vorgehen durch die verfassungsrechtlich verankerte Meinungsfreiheit gedeckt gesehen. Seit dem 15. August setzt sich der Landesverband auf der Internetseite mit den AfD-Zielen auseinander und wirbt dafür, der Partei nicht die Stimme zu geben.
2016-08-31 12:43:31.0