Eine sadistische Mörderin aus Ostwestfalen muss in Sicherungsverwahrung. Da es in NRW keine Einrichtung für weibliche Sicherungsverwahrte gibt, soll die Frau nun in einem Gefängnis in Frankfurt am Main untergebracht werden.
Düsseldorf.
Ihr Fall hatte Ratlosigkeit ausgelöst: Die heute 56-jährige Maria K. war 1999 vom Landgericht Bielefeld zu 13 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Ab Oktober sollte sie in die Sicherungsverwahrung wechseln – als erste Frau in der NRW-Justizgeschichte. Doch das Land wusste nicht, wohin mit der verurteilten Mörderin. Jetzt gibt es eine Lösung.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch die Beschwerde der 56-jährigen sadistischen Mörderin gegen den weiteren Freiheitsentzug nach einer bereits abgesessenen 13-jährigen Haftstrafe abgelehnt. Da es in NRW keine Einrichtung für weibliche Sicherungsverwahrte gibt, soll die Frau nun in einem Gefängnis in Frankfurt untergebracht werden. Darauf hat sich NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) mit dem Land Hessen verständigt.
Die Verkäuferin aus Ostwestfalen hatte ihre 29-jährige Lebensgefährtin nach sadistischen Exzessen zu Tode gefoltert und ihre Leiche zerstückelt. Bereits Anfang der neunziger Jahre war sie in Haft genommen worden, nachdem sie eine junge Frau als Sklavin gehalten und ebenfalls zu Tode gequält hatte. Psychiater halten die Frau selbst nach vielen Jahren im Gefängnis für weiterhin gefährlich.