Spektakuläres Urteil vom Bundessozialgericht in Kassel: Das Gericht verdonnerte nun das Sozialamt Freiburg dazu, einer Klägerin neue Möbel zu zahlen. Vorher hatte das Amt die Frau abblitzen lassen.
Das Urteil hat für Bezieher von Hartz 4 und Sozialhilfe Auswirkungen.
Hartz 4 und Sozialhilfe: Amt muss Frau alle Möbel zahlen – vorher lehnte es eiskalt ab
Eine Freiburgerin wurde nun vor Gericht Recht zugesprochen, nachdem sie nach einem Krankheitsschub ihre Möbel verloren hat.
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Das ist Hartz 4:
- Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II).
- Es existiert seit dem 1. Januar 2005.
- Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
- Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen.
- Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt werden.
- Die Ampel-Koalition will Hartz 4 in ein neues Bürgergeld umwandeln.
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Die Frau leidet an einer paranoiden Schizophrenie. In einem wahnhaften Krankheitsschub hatte sie ihre Einrichtungsgegenstände auf die Straße gestellt, weil sie glaubte, diese seien „verflucht” und „vergiftet”. Kurz darauf kam die Erkrankte in eine Psychiatrie.
Hartz 4 und Sozialhilfe: Kranke Frau bekommt 771 Euro zugesprochen
Als ihre Therapie beendet war, bezog sie eine neue Wohnung und brauchte neue Möbel. Doch das Freiburger Sozialamt reagierte hart. Ihr Antrag auf „Wohnungserstausstattung” in Höhe von 771 Euro wurde abgelehnt.
Sie blitzte beim Sozialamt ab, weil die Möbel nicht durch ein besonderes plötzliches Ereignis von außen, wie beispielsweise einen Wohnungsbrand, ersetzt werden müssten. Eine eiskalte Abfuhr, die sich die Frau nicht bieten lassen wollte. Sie klagte!
Schon das Landessozialgericht in Baden-Württemberg sah es so wie die Klägerin, nun bestätigte auch das Bundessozialgericht: Der Frau steht eine Beihilfe für die Ersatzbeschaffung der Möbel zu. Ihr Krankheitsschub ist aus Sicht der Richter ein solcher außergewöhnlichen Umstand. Dieses Urteil betrifft auch Hartz-4-Bezieher.
Hartz 4-Empfänger von Hartz 4 müssen vorsorglich selbst sparen
Die Empfänger von Hartz 4 und Sozialhilfe sind grundsätzlich selbst für ihre Möbel verantwortlich. Sie sollen aus ihrem Regelsatz Geld ansparen, um sich eigenständig helfen zu können, wenn ein Einrichtungsgegenstand durch Verschleiß kaputt geht.
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Zudem gibt es die Option, ein Darlehnen beim Jobcenter zu beantragen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Ersatzbeschaffung auf Kosten des Staates für Hartz 4-Empfänger drin.