Veröffentlicht inPolitik

„Hartz 4“-Empfänger will sich ein Auto kaufen – und zieht deswegen vor Gericht

„Hartz 4“-Empfänger will sich ein Auto kaufen – und zieht deswegen vor Gericht

fahrradfahrer.jpg
Wege, die kürzer als zehn Kilometer sind, können laut Gericht pro Tag mehrmals von Hartz 4 Empfängern mit dem Fahrrad gefahren werden. (Symbolfoto) Foto: imago images / Westend61

Wie weit darf der Arbeitsweg mit dem Fahrrad sein, wenn der Arbeitnehmer Hartz 4 beantragt hat? Damit hat sich das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen nun beschäftigt.

Grund dafür war ein 28-jähriger Mann, der sich für seinen Arbeitsweg zur Ausbildungsstelle ein Auto kaufen wollte, da ihm der Weg mit dem Fahrrad zu weit erschien, berichtet der Stern. Dafür hat er Fördergeld beim Jobcenter beantragt, er wollte Hartz 4 erhalten. So wollte er sich das Auto finanzieren. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt.

Hartz 4: Mann wollte mit dem Auto zur Arbeit fahren

Insgesamt ist der Arbeitsweg des Mannes 35 Kilometer lang und führt von der Bremer Innenstadt zu einem Einkaufszentrum im Bremer Umland, wo er eine Ausbildung absolviert. Da er nicht länger das Auto seines Vaters für den Weg benutzen konnte, wollte er ein gebrauchtes Auto für 4500 Euro kaufen. Um sich dies leisten zu können, hat er Fördergeld beantragt, das jedoch abgelehnt wurde.

Der 28-Jährige erklärte vor Gericht, dass er wegen später Arbeitszeiten nicht den Bus zum fünfeinhalb Kilometer entfernten Bahnhof nehmen könne und deswegen ein Auto brauche. Das Jobcenter lehnte den Antrag allerdings ab, da es einen Radweg von hin und zurück insgesamt elf Kilometern für angemessen halte.

———————

Mehr Themen:

Hartz 4: Diese beiden Zahlen zeigen eine erschreckende Entwicklung

Hartz 4: Panne bei Auszahlungen – Tausende Empfänger haben kein Geld bekommen

Top-Themen des Tages:

Kreuzfahrt 2020: Dieses Schiff legt bald ab – unglaublich, was Passagiere auf dem Deck finden

Dieter Nuhr irritiert mit Aussage über Greta Thunberg: „Milliarden Tote“

———————

Strecken unter zehn Kilometern können mehrmals am Tag gefahren werden

Dieser Entscheidung hat auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugestimmt. Die Strecke sei nicht besonders gefährlich. Auch nach 20 Uhr und im Winter könne der Mann problemlos die Strecke zum Bahnhof mit dem Fahrrad fahren, berichtet der Stern.

Eine Strecke, die kürzer als zehn Kilometer ist (ein Weg), könne ein Hartz-4-Empfänger ein- bis zweimal pro Tag mit dem Fahrrad zurücklegen. (lmd)