Der Verfassungsrechtler Christioph Degenhart hält den neuen Rundfunkbeitrag de fakto für eine Steuer – und die falle nicht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das Gutachten ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker der umstrittenen Abgabe.
Ein juristisches Gutachten erklärt den seit 1. Januar gültigen Rundfunkbeitrag laut einem Pressebericht für verfassungswidrig. Der Handelsverband Deutschland HDE habe ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu diesem Ergebnis komme, berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Samstagausgabe).
Abgabe ist de facto eine Steuer
In dem Gutachten schreibt der in Leipzig lehrende Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, der Beitrag sei keine individuelle „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ und damit eine Steuer. Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
Zudem werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden „überproportional belastet“.
Kommunen, Wirtschaft und Sozialverbände laufen Sturm
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der Zeitung: „Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss.“
In der jüngeren Vergangenheit hatten sich bereits die Kommunen und Firmenvertreter über die neue Rundfunk-Abgabe beklagt: Kommunen in NRW haben errechnet, dass sie künftig deutlich mehr zahlen müssten als mit der bisherigen GEZ-Gebühr. In das gleiche Horn stießen Wirtschaftsvertreter, die von „Wucher“ sprachen. Die Sozialverbände kritisierten, dass auch Behinderte die Abgabe zahlen sollen – obwohl es ihnen zum Teil gar nicht möglich ist, Radio und TV zu nutzen.