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Ex-RAF-Terroristin Verena Becker will ihr Schweigen brechen

Ex-RAF-Terroristin Becker will ihr Schweigen brechen

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Foto: AFP
Lange hat sie geschwiegen. Jetzt will Ex-RAF-Terroristin Verena Becker zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback umfassend aussagen. Das hat ihre Verteidigung angekündigt. Am 14. Mai wolle sich Becker demnach zu der Sache äußern. Wer die tödlichen Schüsse abfeuerte, ist bis heute unklar.

Stuttgart. 

Im Prozess um den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback zeichnet sich eine überraschende Wende ab: Die angeklagte Ex-RAF-Terroristin Verena Becker will ihr Schweigen brechen und sich erstmals zu den Vorwürfen äußern, wie ihr Anwalt nach Angaben eines Gerichtssprechers am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ankündigte. Demnach will sie am 14. Mai eine 15-minütige Erklärung verlesen.

Becker wird Mittäterschaft an dem Mordanschlag auf Buback und zwei seiner Begleiter am 7. April 1977 vorgeworfen. Die heute 59-Jährige soll laut Anklage maßgeblich an der Entscheidung für das Attentat sowie dessen Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sein. Seit dem Prozessauftakt am 30. September 2010 hatte die Ex-Terroristin jede Aussage zu den Anschuldigungen verweigert.

Nebenklage rechnet nicht mit „sensationellen Angaben“

Michael Buback sagte in einer Verhandlungspause: „Ich wünsche mir seit anderthalb Jahren, dass Frau Becker sagt, wo sie am Tattag war.“ Deshalb sei die angekündigte Aussage „sehr gut“ und „sehr wichtig“, da der Prozess belastend für die Angehörigen sei. Zugleich rechnet Buback offenbar aber nicht mit einer Aufdeckung der Täter des Mordanschlags. „Ich habe keine Hoffnung, dass Frau Becker etwas Erhellendes zu den Umständen sagen wird.“ Er sei sich aber sicher, dass Becker wisse, wer die Täter waren.

Auch Nebenklage-Anwalt Jens Rabe sagte, er erwarte die Aussage Beckers mit Spannung, rechne aber nicht mit „sensationellen“ Angaben.

Buback-Sohn will Beckers Schuld beweisen

Bei dem Anschlag der RAF waren die Schüsse vom Beifahrersitz eines Motorrads abgegeben worden. Das Motorrad mit zwei vermummten Personen hatte neben Bubacks Dienstwagen gestoppt, als dieser in Karlsruhe vor einer Ampel hielt. Der Bundesanwaltschaft zufolge gibt es aber keine Anhaltspunkte dafür, dass Becker damals auch selbst geschossen hat. Dies will Michael Buback, der Sohn des Opfers, beweisen und tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

Die Bundesanwaltschaft stützt ihren Verdacht der Mittäterschaft neben DNA-Spuren Beckers an Bekennerbriefen zum Anschlag auch auf beschlagnahmte persönlichen Notizen der Angeklagten sowie zwei gerichtsverwertbare Vermerke des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 1981 und 1982.

„Becker war keine Wortführerin“

Der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock hatte in dem Prozess zudem ausgesagt, Becker habe den von der im Stammheimer Gefängnis sitzenden RAF-Führungsriege in Auftrag gegeben Mord damals für richtig gehalten und „vehement unterstützt, was die Stammheimer wollten“. Becker sei aber keine Wortführerin gewesen und habe in der Gruppe auch „keine herausragende Rolle gespielt“.

Becker war 1974 wegen eines Bombenanschlags auf den British Yacht Club in Berlin mit einem Toten zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Im Zusammenhang mit der Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz im Februar 1975 wurde sie dann freigepresst und mit anderen Linksextremisten in den Jemen ausgeflogen.

Rund vier Wochen nach dem Mordanschlag auf Buback wurde Becker am 3. Mai 1977 zusammen mit dem RAF-Mitglied Günter Sonnenberg in Singen festgenommen, wobei bei ihr auch die Mordwaffe des Karlsruher Attentats gefunden wurde. Bei dem Schusswechsel mit der Polizei verletzten sie und Sonnenberg zwei Beamte. Becker wurde deshalb und nicht wegen des Mordes an Buback zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach zwölfjähriger Haft wurde sie dann vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt. (afp)