Karlsruhe prüft ein Verbot der NPD. Die Argumente dafür lieferte der Dortmunder Professor Dierk Borstel. Dennoch ist er kein Freund des Verfahrens.
Dortmund.
Ohne ihn würde das zweite NPD-Verbotsverfahren wohl kaum über die Bühne gehen: Dierk Borstel, Politikwissenschaftler an der Fachhochschule Dortmund, verfasste im Auftrag der Bundesländer ein Gutachten, das die Demokratiefeindlichkeit der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht belegen soll. Auf mehr als 50 Seiten listete Borstel auf, ob und wie die rechtsextreme Partei das demokratische System unterwandert. Vor dem Hintergrund der Kommunalwahlen in Hessen am 6. März, bei denen die NPD im Windschatten der AfD in einigen Kommunen deutliche Gewinne erzielen konnte, erhält das Verbotsverfahren neue Brisanz.
Nachdem ein erster Anlauf für ein Verbot der Partei 2003 krachend gescheitert war, weil in dem Verfahren ans Licht kam, dass die Partei mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war, liegen bei dem jetzt gestarteten Verfahren keine solchen Hindernisse vor, wie Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle nach der mündlichen Anhörung bekannt gab. Der Bundesrat versucht in seinem Verbotsantrag, eine direkte inhaltliche Linie vom Nationalsozialismus zur NPD zu ziehen. Nach drei Verhandlungstagen in Karlsruhe hat die NPD nun einige Wochen Zeit, neue Argumente vorzulegen. Bis zu einem Urteil können noch einige Monate vergehen.
„Als Demokrat kann man kein Freund dieser Partei sein“
Obwohl Borstel den Bundesländern die Munition für den Verbotsantrag geliefert hat, ist er kein Befürworter des Verfahrens: „Ich bin kein Freund des Verbotsantrags gewesen“, sagte Borstel dieser Zeitung. Zwar gebe es genügend Argumente für ein Verbot, denn die Einstellungen und Ziele der NPD seien klar verfassungswidrig. „Sie kollidieren bereits mit Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Mit fünf Abgeordneten sitzt die NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und nutzt dies als Bühne für rechtsextreme Propaganda, sie übt Funktionen aus für rechtsextreme Bewegungen und unterstützt diese mit Geld, weiß Borstel. „Als Demokrat kann man also kein Freund dieser Partei sein.“
Aber dem Verfassungsgericht geht es um mehr. Die Richter müssen die Frage klären, ob von der NPD eine konkrete Staatsgefährdung ausgeht. Das Grundgesetz legt dafür die Hürden hoch, verfassungsfeindliche Parolen und Ziele reichen nicht aus. In dem Verbot der KPD im Jahr 1956 hat das Gericht Kriterien für ein Parteienverbot formuliert, erläutert Borstel. Eine Partei muss demnach nicht nur die obersten Verfassungsgrundsätze verwerfen, sondern zudem „eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung“ einnehmen und diese aktiv beseitigen wollen, wie es damals im Urteil hieß.
Genau hier liegt der Knackpunkt, Borstel bringt es auf den Punkt: „Ist die NPD eventuell zu mickrig, um verboten zu werden?“ Die NPD sei mit insgesamt rund 5200 Mitgliedern eine schwache Partei, „klein, personell ausgeblutet mit einem Wählerpotenzial auf Landesebene meist unter einem Prozent“, so Borstel. In Westdeutschland sei die Partei nur rudimentär vertreten und fast handlungsunfähig. „Muss eine Partei von so geringer Bedeutung mit dem schärfsten Schwert des Rechtsstaates bekämpft werden?“ Vor Gericht müsse der Nachweis geführt werden, dass von der NPD eine wesentliche Gefährdung der Bundesrepublik ausgehe. „Das ist schwer nachzuweisen bei einer so kleinen Partei“, sagt Borstel. Man könne zum Beispiel kaum behaupten, dass wegen der NPD-Abgeordneten eine Gesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern unmöglich sei.
Die Mitglieder tauchen ab
Ein Verbot würde zwar die Partei schwächen, nicht aber den Rechtsextremismus, gibt Borstel zu bedenken. „Ein Verbot bringt stets Innovationen hervor, die Mitglieder orientieren sich neu, tauchen ab in die rechtsextreme Szene, in kleine Parteien und Kameradschaften. Das bedeutet, dass sich die Szene radikalisieren könnte. Rechtsextremismus ist eine Vorstellung davon, wie eine Gesellschaft sein soll. Das kann man nicht verbieten.“ Die braune Ideologie suche sich andere Wege und werde dauerhaft bestehen bleiben, glaubt Borstel.
Wie auch immer das Verfahren ausgehen wird, der Rechtsstaat werde gewinnen. „Mit einem Urteil werden die Richter neue Kriterien festlegen für ein Parteienverbot.“ Das Urteil werde daher Rechtssicherheit schaffen – und das wertet der Politikwissenschaftler als historischen Fortschritt. „Dann wissen wir, was vorliegen muss, um eine Partei zu verbieten. Im Moment tappen wir da etwas im Nebel.“