Bayern ist äußerst streng beim Nichtraucherschutz, NRW bald auch. Aber die Regeln in den Bundesländern gehen zum Teil weit auseinander. Während Bremen wegen lascher Auflagen als heimliche Raucher-Hauptstadt gilt, setzt das Saarland auf ein totales Rauchverbot. Eine Übersicht.
Essen.
Das ist Föderalismus pur. So unterschiedlich regeln die Bundesländer den Nichtraucherschutz in der Gastronomie:
Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Berlin und Bremen
Erlaubt ist das Rauchen in Gaststätten, wenn es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt. Ein Wirt mit einer Einraumkneipe kann entscheiden, ob er eine Nichtraucher- oder Rauchergaststätte führen möchte. Die Einraumgaststätte darf nicht größer als 75 Quadratmeter sein, Zutritt für unter-18-Jährige verboten
Niedersachsen
Rauchverbot gilt grundsätzlich in Diskotheken und Gaststätten sowie in offenen gastronomischen Betrieben in Markthallen sowie Einkaufspassagen. Wirte von Gaststätten sowie Betreiber von Diskotheken dürfen das Rauchen in besonders gekennzeichneten Nebenräumen erlauben. Einraumkneipen werden vom strengen Rauchverbot ausgenommen.
Schleswig-Holstein
Bei Einraumkneipen Regeln wie in Niedersachsen etc. Außerdem kann in Zelten auf Traditions- und Festveranstaltungen für eine beschränkte Zeit das Rauchen erlaubt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Abgetrennte Raucherräume sind in Gaststätten möglich, ebenso das Rauchen in Einraum-Kneipen. Kein Rauchen in Diskotheken.
Sachsen
Das allgemeine Rauchverbot gilt nicht in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten, sofern diese als Räume, in denen das Rauchen zugelassen ist, gekennzeichnet sind, mit Ausnahme von Diskotheken; Verboten wird das Rauchen „in umschlossenen Räumen der Schank- und Speisewirtschaften“, also nicht in der Außengastronomie. Dazu gehören alle Betriebe, die eine Gaststättenerlaubnis besitzen ebenso wie das erlaubnisfreie Gastgewerbe. In Inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten ohne Mitarbeiter darf das Rauchen gestattet werden, wenn im Eingangsbereich deutlich darauf hingewiesen wird.
Thüringen
Das Rauchverbot gilt nicht in Gaststätten, welche eine Gastfläche von bis zu 75 m² haben. Regeln wie in Hessen etc., Das Rauchverbot gilt nicht in Bier-, Wein- und Festzelten. Gaststättenbetreiber können das Rauchen in einem abgetrennten Nebenraum gestatten.
Saarland
Totales Rauchverbot in der Gastronomie. Das Rauchverbot gilt auch für Vereinsheime, Discotheken, Festzelte, Beherbergungsbetriebe, Spielhallen und Spielcasinos, wenn diese auch gastronomische Räume beinhalten.
Rheinland-Pfalz
Betreiber einer Gaststätte mit nur einem Gastraum mit einer Grundfläche von weniger als 75 m² können das Rauchen erlauben. Regeln wie in Hessen etc. Weiterhin kann der Betreiber einer Gaststätte das Rauchen in Gasträumen in der Zeit, in der dort ausschließlich geschlossene Gesellschaften nicht kommerzieller Art in privater Trägerschaft stattfinden, erlauben, wenn dies von den Veranstaltern gewünscht wird. Ebenfalls Ausnahme vom generellen Rauchverbot in Wein-, Bier- und sonstigen Festzelten
Baden-Württemberg
In Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum ist das Rauchen zulässig. Bedingungen wie in Hessen etc. In Diskotheken ist das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche zulässig, wenn der Zutritt zur Diskothek auf Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr beschränkt ist und die Nebenräume deutlich als Raucherräume gekennzeichnet sind.
Hamburg
Raucherräume sind nur in Gaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern zugelassen. In kleinen Gaststätten, den so genannten Eckkneipen, kann wie bisher geraucht werden, wenn keine zubereiteten Speisen angeboten werden und Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist.
Bremen
Bei „traditionell gewachsenen Veranstaltungen“, bei Volksfesten, auf Jahrmärkten und in Fetszelten darf geraucht werden. Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregelungen für Festzelte, Raucherräume in Gaststätten und Diskotheken sind erlaubt, auch kleine Raucher-Einraumgaststätten bis 75 Quadratmeter.
Bayern
Hat nach einem Volksentscheid ein Rauchverbot ohne Ausnahmen beschlossen.