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Auch Nachhilfe anmelden

Auch Nachhilfe anmelden

Das Gesetz lässt keine Sonderregeln für Minderjährige zu. Wer das Taschengeld mit regelmäßigen Mathe- oder Englischstunden aufbessert, muss dies als Minijob anmelden. Bis zu 400 Euro im Monat können steuerfrei verdient werden.

Berlin. 

Babysitten oder Nachhilfe geben – Minderjährige ab 13 ­Jahren dürfen ihr Taschengeld mit Arbeit aufbessern. Für sie gelten aber keine Sonderregelungen bei den Minijob-Regeln.

Arbeiten sie regelmäßig, muss der Arbeitgeber ihre Tätigkeit als Minijob anmelden. Versäumt der Arbeitgeber die Anmeldung, begeht er eine ­Ordnungswidrigkeit.

Es ist auch möglich, dass ein ­Heranwachsender in mehreren Haushalten Nachhilfe gibt. In diesem Fall muss er von jedem Haushalt, in dem er arbeitet, als Mini­jobber angemeldet werden. Der Arbeitgeber muss ihn dabei fragen, ob er parallel noch weitere Minijobs hat. Unter dem Strich darf der Jugendliche aber nicht über 400 Euro verdienen, da laut Minijob-Zentrale dann Abgaben anfallen.

Aber wo zieht man die Grenze zwischen Freundschaftsdienst und Schwarzarbeit? Unterschieden wird hier durch das Motiv für die Arbeit: Soll mit der Tätigkeit regelmäßig wirtschaftlicher Gewinn ­erzielt werden, ist sie anmeldepflichtig.

Nicht aber, wenn sie aus Gefälligkeit geschieht und nur mit einer kleinen Aufwandsentschädigung oder einem Trinkgeld belohnt wird. „In der Praxis ist das Motiv natürlich kaum überprüfbar“, sagt eine Sprecherin von der Minijob-Zentrale.