Der Volksmusiker Andreas Gabalier (34) soll den Karl-Valentin-Orden bekommen und zeigt sich von der Kritik daran unbeeindruckt. „Wenn sich ein paar Einzelne aufregen, die mich persönlich überhaupt nicht kennen, dann juckt mich das nicht“, sagte der österreichische Sänger („Hulapalu“) der „Bild“-Zeitung vom Mittwoch.
Der Orden wird alljährlich von der Münchner Faschingsgesellschaft Narrhalla in Gedenken an den Komiker Valentin (1882-1948) verliehen. Gabalier soll ihn am Samstag erhalten.
Heftige Vorwürfe gegen Andreas Gabalier
Das Valentin-Karlstadt-Musäum kritisiert die gesellschaftspolitische Haltung des Volksmusikers. Gabaliers Kunst habe nichts mit der Kunst von Karl Valentin zu tun, „und zwar gar nichts“, sagte die Direktorin des Münchner Valentin-Karlstadt-Musäums, Sabine Rinberger, am Dienstag.
Sie distanziere sich von der gesellschaftspolitischen Haltung Gabaliers, die rechtspopulistisch, eindeutig homophob und frauenfeindlich sei.
Gabalier spricht von „Neidern“
„Ich bin wohl einigen zu bodenständig, aber das werde ich ganz sicher nicht für diese Leute ändern“, erklärte der 34-Jährige. „Von ein paar Neidern lasse ich mir meine Erfolgsgeschichte nicht kaputt reden.“ Er erwarte mehr Respekt, ging auf die Vorwürfe aber nicht weiter ein.
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Auch Alt-Rock-’n‘-Roller Peter Kraus (79), der den Preis am Samstag überreichen soll, verteidigt Gabalier. „Ich kenne Andreas als einen netten, höflichen und respektvollen Kollegen“, sagte er dem Blatt.
Andreas Gabalier wird Preis auf jeden Fall bekommen
Verliehen wird der Orden von der Münchner Faschingsgesellschaft Narrhalla. Der Komiker Valentin (1882-1948) habe sich zeitlebens als Volkssänger betrachtet, und Gabalier sei ein „Volkssänger 2.0“, begründete der Verein die Ehrung. Der Sänger verstehe es wie kein anderer, volkstümliche Musik mit Stadionrock zu verbinden.
„Texte von Künstlern sind vielseitig auslegbar und werden offensichtlich von bestimmten Personen je nach Neigung unterschiedlich wahrgenommen“, erklärte das Vereinspräsidium. „Deshalb können wir negative und oberflächliche Interpretationen weder nachvollziehen noch bestätigen.“ (dpa/fel)